Anlagentechnik
- Qualität der einzubauenden Anlagentechnik Neubau
- Voraussetzung der CE-Kennzeichnung
- Qualität der einzubauenden Anlagentechnik Bestand
- Niedertemperatur oder Brennwertkessel
- Regelungstechnik
- Steuerung des Heizkessels und Raumtemperaturregelung
- Umwälzpumpen in Heizanlagen mit mehr als 25 kW Nennleistung
- selbsttätige stufenweise Steuerung
- Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen
Anforderungen an U-Werte werden lediglich bei Änderungen im Gebäudebestand gestellt. Bei Neubauten ist der Jahres-Primärenergiebedarf nachzuweisen.
Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile bei Änderungen im Gebäudebestand.