Schallschutz ist akustische Geborgenheit
Zuhause wollen eigentlich alle ihre Ruhe haben. Nur dass jeder etwas anderes darunter versteht. Lärmempfinden ist individuell – sogar Ihre Lieblingsoper könnte in anderen Ohren Krach sein. Und leider sieht man einer Wand nicht an, ob sie einen vor akustischen Belästigungen schützt oder nicht.
Pauschal gilt: je schwerer die Wand, desto weniger Lärm kommt auf der anderen Seite an. Beim Schallschutz zählt das Gewicht der Wand – die Rohdichteklasse (RDK) des Baumaterials. Die Dicke einer Wand ist dabei nicht unbedingt entscheidend. Kalksandstein ist da mit Rohdichteklassen von 1,8 bis 2,0 leichteren Materialien weit voraus. Zum Vergleich: Porenbeton oder Leichthochlochziegel haben RDK-Werte von 0,4 bis 0,8. Kalksandsteinwände sind also etwa drei- bis viermal so schwer. Und bieten damit bei gleicher Dicke erheblich mehr Schutz vor Lärm.

Normal reicht nicht
Die Anforderungen an den Schallschutz in Gebäuden sind in DIN 4109 geregelt. Die Erfüllung der DIN-Norm bedeutet allerdings nicht, dass Lärm von außen oder aus der Nachbarwohnung nicht mehr wahrgenommen wird. Alles was lauter ist, als 'normal' hört man trotzdem, aber – je nach Schalldämmung der Wand – unterschiedlich laut bzw. deutlich.
Schutz vor Lärm ist von großer Bedeutung für Wohlbefinden und Gesundheit. Zuhause, wo Sie entspannen und ausruhen möchten und auch am Arbeitsplatz. Zum Beispiel, wenn laute und leise Tätigkeiten parallel ablaufen. Und: wenn der Grundgeräuschpegel in der Umgebung eines Gebäudes besonders niedrig ist, muss die Schalldämmung des Bauteils besonders hoch sein, denn Lärmstörungen fallen hier noch leichter auf. In vielen Fällen reicht der normale Schallschutz nach Norm dann nicht mehr aus. Die Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz mit den Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich (nach Beiblatt 2 zu DIN 4109) bieten besseren Lärmschutz.
Nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 muss erhöhter Schallschutz einzelner oder aller Bauteile zwischen dem Bauherrn und dem Entwurfsverfasser besonders vereinbart werden! Dies sollte immer geschehen, da ggf. auch Gerichte durch Vertragsauslegung ermitteln, welcher Schallschutz geschuldet ist.
Schallschutz ist nicht nachrüstbar. - Vereinbaren Sie den erhöhten Schallschutz!
Bei der Entscheidung für die eigenen vier Wände ist die Frage nach dem Schallschutz also genauso wichtig, wie die nach Fliesen, Armaturen, Einbauküche oder anderen "inneren Werten". Im Gegensatz zu den Einrichtungsgegenständen lässt sich der Schallschutz im Nachhinein nicht mehr ändern. Schallschutz ist nicht nachrüstbar – jedenfalls nicht im vernünftigen finanziellen Rahmen.
Für den eigenen Wohnbereich, also das Wohnungsinnere, gibt es keine Anforderungen in der Schallschutznorm. Die Norm geht davon aus, dass die Bewohner mögliche Lärmquellen, wie z.B. Musik, selbst abstellen. Theoretisch ist das natürlich richtig. Aber praktisch möchte eigentlich immer jemand fernsehen, während man selber gerade liest. Deshalb ist gerade im eigenen Wohnbereich guter Schallschutz besonders gefragt.
Kalksandstein – immer mit der Ruhe – auch im eigenen Wohnbereich
Bei "normalem Schallschutz" nach DIN 4109 muss eine Wand im Wohnungsinneren nur 40 dB bieten. Das schafft schon eine 7 cm dicke Kalksandsteinwand (KS P7) mit beidseitigem Dünnlagenputz. Für den "erhöhten Schallschutz" nach der Beiblatt 2 zu DIN 4109 muss die Wand 47 dB bringen. Die Kalksandsteinindustrie empfiehlt dafür mindestens 15 cm dicke Kalksandsteinwände Rohdichteklasse 1,8 mit beidseitigem Dünnlagenputz. Diese Wände mit mehr als 150 kg/m2 werden bei der Deckenbemessung nicht vernachlässigt, sondern in der Statik als Linienlast berücksichtigt. Die Mehrkosten für den erhöhten Schallschutz sind gering und einmal gebaut, ist der Schallschutz gesichert – ein Leben lang.
Auf die flankierenden Wände kommt es an
Wichtig für den Schallschutz:
• die flankierende Schallübertragung ist zu kontrollieren. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Außenwand.
• Leichte, dicke, monolithische Außenwände (insbesondere solche mit schalltechnisch ungünstigen Lochungen) verschlechtern als flankierende Bauteile den Schallschutz.
Unsere Empfehlungen:
• Alle flankierenden Wände sind so schwer als möglich auszuführen. Mindestwandflächengewicht: 220 kg/m2, z.B. KS mit d=11,5 cm in RDK 2,0. Diese Empfehlung gilt auch für Installationswände.
• Ausreichend schwere Außenwände als KS-Funktionswand (KS-Thermohaut oder zweischalige Außenwände mit Kerndämmung) bauen.
• Das Wandflächengewicht der inneren Schale von KS-Außenwänden soll mindestens 300 kg/m2 betragen: z.B. KS mit d > 15 cm in RDK 2,0.
• Für die sichere Lösung bei Schall- und Wärmeschutz läuft das trennende Bauteil bis zur Außenseite der flankierenden Wand durch.
