Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV

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Wärmeschutz (16)

Thema   Größe Datum

EnEV-Nachweisprogramm für Wohngebäude
(zur EnEV 2009, gültig ab 1.10.2009)
für Office 2010
2.9 MB 05.07.2012

Info / Download

Kurzbeschreibung

Das Nachweisprogramm zur ab 01.10.2009 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auf Grundlage von Microsoft-Excel® liefert eine Berechnungshilfe für den Nachweis von Wohngebäuden nach dem Monatsbilanzverfahren. So bleiben dem Nutzer aufwendige Rechenoperationen erspart, er braucht nur die spezifischen Gebäudedaten (Flächen, U-Werte) in den markierten Feldern einzugeben und verschiedene begleitende Optionen auszuwählen.

Wärmeverluste und -gewinne sowie der Primärenergiebedarf werden automatisch nach dem ermittelt und den zulässigen Werten gegenübergestellt. Die Anlagentechnik kann über das Diagrammverfahren oder das Tabellenverfahren berücksichtigt werden.

Das Programm wendet sich an Architekten, Ingenieure und Fachplaner für Wärmeschutz, die Nachweise entsprechend EnEV erstellen. Es bietet zusätzlich die Möglichkeit, auf schnelle und einfache Weise Variantenvergleiche durchzuführen und eignet sich daher auch sehr gut für die Vorplanung von Gebäuden zur Erarbeitung eines Energiekonzeptes.



Systemvoraussetzung

Microsoft-Excel® 2010, Makros aktivieren
Adobe® Reader®



Installationshinweise

Die Aktivierung der Makros in Microsoft-Excel® wird vorausgesetzt.
Unter Excel-Optionen =>Vertrauenstellungscenter=> Einstellungen für Makros kann die Aktivierung der Makros gesteuert werden.



Lizenzvereinbarungen

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Der Anwender lädt und verwendet die Software auf eigenes Risiko. Der Herausgeber haftet nicht für unrichtige Angaben, Rechenfehler und Schäden jeder Art, die sich aus der Anwendung des Programms ergeben.

Konzept, Gestaltung, Programmierung
Universität Gesamthochschule Kassel
Fachgebiet Bauphysik



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EnEV-Nachweisprogramm für Wohngebäude
(zur EnEV 2009, gültig ab 1.10.2009)
für Office 2007
3.9 MB 05.07.2012

Info / Download

Kurzbeschreibung

Das Nachweisprogramm zur ab 01.10.2009 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) auf Grundlage von Microsoft-Excel® liefert eine Berechnungshilfe für den Nachweis von Wohngebäuden nach dem Monatsbilanzverfahren. So bleiben dem Nutzer aufwendige Rechenoperationen erspart, er braucht nur die spezifischen Gebäudedaten (Flächen, U-Werte) in den markierten Feldern einzugeben und verschiedene begleitende Optionen auszuwählen.

Wärmeverluste und -gewinne sowie der Primärenergiebedarf werden automatisch nach dem ermittelt und den zulässigen Werten gegenübergestellt. Die Anlagentechnik kann über das Diagrammverfahren oder das Tabellenverfahren berücksichtigt werden.

Das Programm wendet sich an Architekten, Ingenieure und Fachplaner für Wärmeschutz, die Nachweise entsprechend EnEV erstellen. Es bietet zusätzlich die Möglichkeit, auf schnelle und einfache Weise Variantenvergleiche durchzuführen und eignet sich daher auch sehr gut für die Vorplanung von Gebäuden zur Erarbeitung eines Energiekonzeptes.



Systemvoraussetzung

Microsoft-Excel® 2000, Microsoft-Excel® 2007, Makros aktivieren
Adobe® Reader®



Installationshinweise

Die Aktivierung der Makros in Microsoft-Excel® wird vorausgesetzt.
Über den Excel-Menüpunkt "Extras > Makro > Sicherheit" kann die Aktivierung der Makros gesteuert werden.
Empfohlene Sicherheitsstufe: "Mittel"



Lizenzvereinbarungen

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Der Anwender lädt und verwendet die Software auf eigenes Risiko. Der Herausgeber haftet nicht für unrichtige Angaben, Rechenfehler und Schäden jeder Art, die sich aus der Anwendung des Programms ergeben.

Konzept, Gestaltung, Programmierung
Universität Gesamthochschule Kassel
Fachgebiet Bauphysik



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Berechnung des Wärmebrückenzuschlags (mit Beispiel) 11 KB 24.06.2011

Info

Kurzbeschreibung

In der vorliegenden Excel-Arbeitsmappe lassen sich Wärmebrückenzuschläge einzeln berechnen. Die Excel-Arbeitsmappeenthält ein leeres Blatt und ein ausgefülltes Blatt als Beispiel.

Systemvoraussetzung

Microsoft-Excel® 2003

Energieausweis für Gebäude - nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)
Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
02.03.2010

Info

Kurzbeschreibung

Die BMVBS-Broschüre "Energieausweis für Gebäude" informiert Immobilienbesitzer, Käufer und Mieter über die Auswirkungen der Einführung des Energieausweises und beantwortet zahlreiche Fragen: Was ist ein Energieausweis, wozu brauche ich ihn und wann wird er benötigt? Worauf ist beim Energieausweis zu achten und wie wird er ausgestellt? Was muss bei Neubau oder Sanierungen beachtet werden, damit die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt sind? Hinweise auf Fördermöglichkeiten bei Investitionen in energetische Gebäudesanierungen runden das Angebot ab.



EnEV 2009 - Auslegungsfragen 08.03.2010

Info

Kurzbeschreibung

Fragen zu den Paragraphen der EnEV 2009 - Auslegungsfragen
Die Anfragen und deren Antworten sind zum jeweils angegebenen Datum in der wiedergegebenen Form beschlossen worden und betreffen den Rechtsstand der EnEV 2009



Leitfaden für Energiebedarfsausweise im Nichtwohnungsbau
Hrsg.: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
20.09.2012

Info

Kurzbeschreibung

Der Leitfaden des BMVBS soll eine Hilfe für die Erstellung von Energieausweisen schaffen, aber auch der Beurteilung der energetischen Effizienz im Nichtwohnungsbau dienen.



EPASS-HELENA® 5.2 Ultra für die EnEV 2009
Die perfekte Gesamtlösung für Wohn- und Nichtwohngebäude nach EnEV 2009, DIN 4108, DIN 4701 und DIN V 18599
01.10.2009

Info

Kurzbeschreibung

Die DIN V 18599 setzt völlig neue Maßstäbe zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Als Planer, Ingenieur oder Energieberater brauchen Sie ein mächtiges und vor allem zuverlässiges Werkzeug, um bei Ihrer täglichen Praxis mit dem komplexen Normenwerk ein Höchstmaß an Effizienz zu entwickeln. Dieses Werkzeug ist EPASS-HELENA® ULTRA. Mit der Version ULTRA für die EnEV 2009 sind nun erstmals alle bedarfsorientierten Rechenverfahren für alle Gebäudetypen in einem einzigen Programm als Gesamtlösung vereint.



EPASS-HELENA® 5.2 Plus für die EnEV 2009
Schnell, einfach und genau: Die Plus-Version für Wohngebäude
01.10.2009

Info

Kurzbeschreibung

In EPASS-HELENA® Plus sind alle Schritte und Varianten der energetischen Planung und Sanierung in einem normensicheren und leicht beherrschbaren Programm vereint. So sichern Sie sich einen dauerhaften Vorsprung durch ein überlegenes Werkzeug.



Systemvoraussetzung

Mit der Testlizenz können Sie EPASS-HELENA® 30 Tage lang kostenlos ausprobieren.
Das Programm ist inklusive der Ausgabefunktionen uneingeschränkt nutzbar. Alle Funktionen der Vollversion stehen Ihnen zur Verfügung, Nach Ablauf der 30 Tage können Sie dann eine Volllizenz erwerben und erhalten dadurch die entsprechende Volllizenznummer, mit der Sie das Programm zeitlich unbefristet freischalten. Eine Neuinstallation ist dazu nicht erforderlich.

Die Vorgehensweise zum Testen der Software ist denkbar einfach!

Zum Betrieb der Software benötigen Sie grundsätzlich zwei Dinge:
1. Die Setup-Datei zur Installation der Software auf Ihrem PC
2. und die Testlizenz-Datei zum Starten der Software

Wichtig ist, dass die Lizenz-Datei zur jeweiligen Software passt. Achten Sie bitte sehr genau auf die Bezeichnung, da das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V. (ZUB) sehr viele verschiedene Produkte und Derivate von Produkten im Angebot hat!

Software und Lizenzschlüssel erhalten Sie einfach und schnell:
1. Die Setup-Datei können Sie nach Annehmen der Lizenzbedingungen (siehe unten) auf Ihrem Rechner speichern.
2. Die Lizenz-Datei bestellen Sie bitte unter folgendem Link und wählen dabei bitte genau das entsprechende Produkt, was Sie wünschen:
http://www.zub-kassel.de/software

Die Lizenz-Datei wird Ihnen per Email zugeschickt. Bitte beachten Sie die Einstellungen Ihres Spam-Filters, da Lizenzen gelegentlich bei zu scharfen Einstellungen abgelehnt werden! Im Anhang der Lizenz-E-Mail finden Sie eine oder mehrere Lizenz-Dateien, die Sie bitte lokal abspeichern - am besten direkt auf Ihrem Desktop! Die Setup-Datei speichern Sie am besten auch auf Ihrem Desktop.
Beim ersten Start der Software fragt das Programm nach der Lizenz, deren Pfad Sie durch Klicken auf den Button [Lizenzdatei...] der Software anzeigen.



Installationshinweise

Überlassungsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1.1 Die durch den Anbieter erfolgende Überlassung des jeweiligen Computerprogramms (nachfolgend "Programm" genannt) beruht ausschließlich auf Grundlage dieser Überlassungsbedingungen, die der Nutzer im Rahmen des zwischen ihm und dem Anbieter zustandekommenden Überlassungsvertrags als verbindlich anerkennt, Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Nutzers oder eines Dritten werden nicht Vertragsinhalt, soweit der Anbieter und der Nutzer im Einzelfall keine anderslautende schriftliche Vereinbarung treffen.

1.2 Diese Überlassungsbedingungen gelten sowohl für den Fall, dass es sich bei dem Anbieter um das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel oder um einen von ihm Beauftragten handelt, als auch für den Fall, dass ein Dritter als Anbieter anzusehen ist. Ob es sich bei dem Anbieter um das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel, um einen von ihm beauftragten oder um einen Dritten handelt, ergibt sich ausschließlich aus den Umständen der Überlassung des Programms an den Nutzer.

§ 2 Nutzungsrechte
2.1 Zur Wahrnehmung von Nutzungsrechten an dem Programm ist stets eine vom Anbieter des Programms erteilte Lizenz erforderlich. Der Anbieter kann für ein und das selbe Programm unterschiedliche Lizenztypen anbieten, welche sich in Verkaufspreis, Funktionalität und zeitlicher Befristung unterscheiden können.

2.2 Kostenlose Lizenzen und Testlizenzen werden durch durch Eingabe von Lizenzdaten oder durch den Start der Software auf dem Computersystem des Nutzers aktiviert. Damit erhält der Nutzer vom Anbieter das Recht, das Programm bestimmungsgemäß zu nutzen. Je nach Lizenztyp kann dieses Recht recht zeitlich und/oder funktional beschränkt sein und nach Ablauf einer Frist wieder erlöschen.

2.3 Kostenpflichtige Lizenzen, Volllizenzen, Zeitlizenzen werden durch Eingabe von Lizenzdaten auf dem Computersystem des Nutzers aktiviert. Nach Bestellung einer kostenpflichtige Lizenz, einer Volllizenz oder einer Zeitlizenz wird dem Nutzer eine Rechnung geschickt. Die Lizenzdaten werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang bei der Bank des Anbieters erteilt. Die Übermittelung der Lizenzdaten erfolgt elektronisch. Falls es sich bei dem Anbieter nicht um das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel, erfolgt der Erwerb dieser Rechte mit Zustimmung des Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel, welches der Inhaber der Urheberrechte am Programm ist. Im Falle von Rücktritt, Umtausch oder Wandel ist der Nutzer verpflichtet, ohne weitere Aufforderung das Programm vollständig von seinem Computersystem zu entfernen und alle Kopien der übermittelten Lizenzdaten zu vernichten. Bei Zeitlizenzen ist dieses Recht recht zeitlich beschränkt und wird nach Ablauf einer Frist wieder erlöschen.

2.4 Bis auf wenige Ausnahmen bei kostenlose Lizenzen ist vor der Lizenzierung von kostenlose Lizenzen, Testlizenzen, kostenpflichtige Lizenzen, Volllizenzen oder Zeitlizenzen eine namentliche Registrierung des Nutzers beim Anbieter erforderlich. Dabei ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben zu seiner Person wahrheitsgemäß auszufüllen. Die Registrierung erfolgt in der Regel bei der Bestellung im Internet oder mittels einem Gutschein/Hörerschein per Fax.

2.5 Zeitgleich darf das dem Nutzer überlassene Programm nur auf einem Computer benutzt werden. Die Lizenzen sind nicht ohne Zustimmung des Zentrums für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel übertragbar. Eine dauerhafte oder vorübergehende Überlassung des dem Nutzer überlassenen Programms an einen Dritten ist nur zulässig, wenn der Dritte diese Überlassungsbedingungen als für ihn rechtsverbindlich anerkennt und dies einschließlich der Dritt-Überlassung dem Anbieter vom Nutzer und dem Dritten schriftlich bestätigt wird. Bei Übertragung einer Lizenz auf eine andere Person wird vom Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Mit nach vollständigem Zahlungseingang der Bearbeitungsgebühren und Registrierung des Dritten beim Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel gehen die dem Nutzer zustehenden Nutzungsrechte am Programm vollständig auf den Dritten über. Der Nutzer hat das ihm überlassene Programm dann unverzüglich dem Dritten zu übergeben. Etwaige vom Nutzer angefertigte Programmkopien einschließlich der Sicherungskopie hat der Nutzer dann ebenfalls unverzüglich dem Dritten zu übergeben oder zu löschen. Der Nutzer hat ohne weitere Aufforderung alle Kopien der übermittelten Lizenzdaten zu vernichten. Sämtliche Vorstehende Regelungen gelten entsprechend für die dauerhafte oder vorübergehende Überlassung des Programms durch den Dritten an einen nachfolgenden Nutzer und die Überlassung an dessen nachfolgende Nutzer. Die Vermietung des Programms ist ausgeschlossen.

2.6 Falls der Nutzer den Kaufpreis nicht ordnungsgemäß innerhalb des auf der Rechnung genannten Zeitraums entrichtet, hat er den Datenträger, auf der das Programm gespeichert ist, unverzüglich auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr an den Anbieter zurückzusenden, sofern die Überlassung des Programms mittels eines Datenträgers erfolgte, und alle etwaigen Installationen des Programms einschließlich aller etwaigen Kopien desselben, die der Nutzer mittels des überlassenen Programms vorgenommen bzw. angefertigt hat, unverzüglich zu löschen.

2.6 Zur bestimmungsgemäßen Nutzung gehört das Laden des Programms in einen Arbeitsspeicher, die Installation auf einer Festplatte oder einer sonstigen Speichereinrichtung sowie das Ablaufen und Anzeigenlassen des Programms zum Zweck seiner Ausführung und/oder der Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten. Abgesehen von der Herstellung einer Sicherungskopie und der in § 69 d Absatz 3 und 69 e des Urheberrechtsgesetzes genannten Ausnahmen ist jedwede Vervielfältigung, Übersetzung, Bearbeitung oder sonstige Umgestaltung des Programms nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig, falls solche Handlungen nicht für die bestimmungsgemäße Benutzung des Programms oder zur Fehlerbeseitigung erforderlich sind. Falls es sich bei dem Anbieter nicht um das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel handelt, ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Zentrums für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel erforderlich. Soweit der Nutzer Vervielfältigungen, Übersetzungen, Bearbeitungen oder sonstige Umgestaltungen des Programms angefertigt hat, gelten diese solange als unzulässigerweise angefertigt, bis der Nutzer das Gegenteil beweist.

2.7 Jegliche weitergehende Nutzung und Verwertung des Programms ist weder dem Nutzer noch Dritten gestattet, insbesondere die Befugnis, das Programm und/oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen desselben gleichzeitig auf mehr als einem Computer zu nutzen oder Vervielfältigungen des Programms in seiner Originalfassung oder in abgeänderten oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten.

2.8 Das Programm wird ausschließlich auf durch den Anbieter angefertigten Datenträgern, über Internet-Plattformen des Anbieters in Verkehr gebracht oder durch den Anbieter elektronisch übermittelt. Es ist dem Nutzer ausdrücklich nicht gestattet, das Programm ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters im Internet, auf Datenträgern oder mit anderen Mitteln zu verteilen, zu vervielfältigen oder in Verkehr zu bringen, selbst wenn ohne zusätzliche Lizenz die Nutzung des Programms nicht
möglich ist.

§ 3 Gewährleistung
3.1 Alle Resultate der mit dem Programm ausgeführten Operationen sind lediglich als Orientierungshilfen anzusehen, da bei der Programmerstellung die besonderen Verhältnisse aller möglichen konkreten Einzelfälle angesichts ihrer Vielzahl nicht vollständig erfasst werden können. Alle Resultate und alle in dem Programm enthaltenen Angaben entsprechen jedoch dem zum Zeitpunkt der Überlassung des Programms an den Nutzer bestehenden Stand der Erfahrungen und Kenntnisse des Anbieters oder, falls es sich bei dem Anbieter nicht um das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel handelt, dem Stand der Erfahrungen und Kenntnisse des ZUB-Kassel e.V. Da sich der Erfahrungs- und Kenntnisstand stets weiterentwickelt, hat der Nutzer sicherzustellen, dass er jeweils nur die neueste Version des Programms nutzt und diese auch dem gegenwärtigen Stand der Technik, der normativen und verordnugstechnischen Regelungen entspricht, wobei er sich in allen Zweifelsfällen unverzüglich an den Anbieter zu wenden hat.

3.2 Nach dem derzeitigen Stand der Softwaretechnik ist es nicht möglich, Programme zu entwickeln, die unter allen Bedingungen und in jeder Konfiguration fehlerfrei arbeiten und alle im Einzelfall auftretenden Besonderheiten erfassen können. Die Fehlerfreiheit des Programms sowie die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der darin enthaltenen Angaben gleich welcher Art kann deshalb nicht zugesichert werden.

3.3 Weist das dem Nutzer überlassene Programm und/oder der dieses Programm enthaltende Datenträger einen Mangel auf, der
die Gebrauchstauglichkeit des Programms erheblich einschränkt, hat der Nutzer den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Soweit ein solcher Mangel nicht vom Nutzer verursacht ist, liefert der Anbieter nach seiner Wahl Ersatz odererstattet dem Nutzer den Kaufpreis, wobei der Nutzer verpflichtet ist, unverzüglich sicherzustellen, dass alle Installationen des dem Nutzer überlassenen Programms einschließlich der Sicherungskopie vollständig gelöscht werden. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Nutzer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufs (Wandlung) verlangen. Andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln des Programms, die sich gegen den Anbieter richten, sind ausgeschlossen. Auch gegen den Anbieter gerichtete Gewährleistungsansprüche von Dritten, denen das Programm in Übereinstimmung mit die
sen Überlassungsbedingungen überlassen wurde, sind ausgeschlossen, soweit diese Gewährleistungsansprüche aus Mängeln des Programms hergeleitet werden.

3.4 Bei kostenlosen Lizenzen oder im Falle der kostenlosen Überlassung des Programms ist Schadensersatz, Haftung und Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen.


§ 4 Schadenersatz

4.0 Gem. Ziff. 3.4 ist der Schadensersatz bei kostenlosen Lizenzen oder im Falle der kostenlosen Überlassung des Programms ausgeschlossen.

4.1 Fehler des Programms und/oder der darin enthaltenen Angaben und/oder des dem Nutzer überlassenen Datenträgers, insbesondere Funktionsmängel des Programms und/oder die Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder unzureichende Aktualität der im Programm enthaltenen Angaben, lösen keine Schadenersatzansprüche des Nutzers gegen den Anbieter und/oder, falls es sich bei dem Anbieter nicht um das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel handelt, gegen das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel aus, wobei dieser Ausschluss vorbehaltlich der in Ziff. 4.2 enthaltenen Regelung für alle Rechtsgründe gilt.

4.2 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters oder des ZUB-Kassel e.V. oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht oder soweit die Schadensursache als eine dem Anbieter zurechenbare Verletzung einer wesentlichen Pflicht des zwischen dem Anbieter und Nutzer bestehenden Überlassungsvertrags anzusehen ist. Die Ersatzpflicht des Anbieters beschränkt sich bei leichtfahrlässiger Verletzung einer dem Anbieter zurechenbaren wesentlichen Pflicht des zwischen dem Anbieter und dem Nutzer bestehenden Überlassungsvertrags auf den vorhersehbaren Schaden. Eine etwaige Haftung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4.3 Gegen den Anbieter und/oder, falls es sich bei dem Anbieter nicht um das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel handelt, gegen das Zentrum für Umweltbewusstes Bauen e.V., Verein an der Universität Kassel gerichtete Schadensersatzansprüche von Dritten, denen das Programm in Übereinstimmung mit diesen Überlassungsbedingungen vom Nutzer überlassen wurde, sind ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche aus Mängeln des Programms hergeleitet werden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt entsprechend im Falle einer dauerhaften oder vorübergehenden Überlassung des Programms durch den Dritten an einen nachfolgenden Nutzer und die Überlassung an dessen nachfolgende Nutzer.

4.4 Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben, Empfehlungen oder sonstigen Informationen des Programms und sämtliche in dem Programm zur Verfügung gestellten Berechnungswerkzeuge basieren auf derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen.
Sie befreien den Nutzer wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Anwendung von Produkten nicht von eigenen Berechnungen, Prüfungen und Versuchen. Eine rechtlich verbindliche Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit oder der Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck sowie sonstige Garantien, Gewährleistungen und/oder Zusagen können hieraus nicht abgleitet werden. Alle veröffentlichten Angaben, Empfehlungen oder sonstigen Informationen und sämtliche in dem Programm zur Verfügung gestellten Berechnungswerkzeuge können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern.



Wenn Sie die dena-Druckapplikation in Teilen oder vollständig kopieren, installieren oder verwenden, akzeptieren Sie alle Nutzungsbedingungen. Sie bestätigen, dass Sie auf die Schriftlichkeit des Vertragsschlusses verzichten. Sollten Sie den Nutzungsbedingungen nicht zustimmen, ist die Verwendung der Software nicht zulässig.

Stand: April 2009


Nutzungsbedingungen zur dena-Druckapplikation
zwischen
der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena)
- nachfolgend dena genannt -
und
dem Nutzer der Software "dena-Druckapplikation" bzw. dem Hersteller einer EnEV-Berechnungssoftware
- nachfolgend Nutzer bzw. Softwarehersteller genannt -

1. Die Software mit der Bezeichnung "dena-Druckapplikation" ist ein von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) entwickeltes Programm mit Hilfe dessen ein Energieausweisformular entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgefüllt und als pdf-Datei bereitgestellt werden kann. Darüber hinaus enthält die dena-Druckapplikation weitere Funktionen zur Unterstützung des Energieausweis-Ausstellers.

2. Die Software mit der Bezeichnung "dena-Druckapplikation" ist urheberrechtlich geschützt. Alle Nutzungsrechte sowie gewerblichen Schutzrechte stehen ausschließlich der dena zu.

Wer darf die dena- Druckapplikation verwenden?
1. Endnutzer
2. Softwarehersteller, die die dena- Druckapplikation als Ergänzung zu ihrer eigenen kommerziellen Berechnungssoftware weitergeben.

Wozu kann die dena-Druckapplikation verwendet werden (Nutzungsumfang)?

Endnutzer
Die dena-Druckapplikation kann zum Ausfüllen des Energieausweis-Formulars und der Erzeugung entsprechender pdf-Dateien verwendet werden. Dabei kann die Dateneingabe wahlweise per Handeingabe oder in Zusammenhang mit einer kommerziellen Berechnungssoftware (per programmtechnischer Schnittstelle) erfolgen.
Die Software überprüft von Zeit zu Zeit, ob neue Versionen der dena-Druckapplikation verfügbar sind. Mit dem Installieren der Software erklärt sich der Nutzer damit einverstanden.
Vor der Erstellung von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel sendet die dena-Druckapplikation Daten von Energieausweisen zur elektronischen Plausibilitätsprüfung an die dena. Die Angaben des Gebäudestandorts werden dabei anonymisiert. Angaben des Energieausweises sowie des Ausstellers dürfen zur Erfüllung der Aufgaben der dena im Rahmen des dena-Gütesiegels, insbesondere der Stichproben, gespeichert werden.
Die dena übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der von den Berechnungsprogrammen übermittelten Daten.

Softwarehersteller
Der Vertrieb der dena-Druckapplikation im Verbund mit EnEV-Berechnungsprogrammen ist unter folgenden Bedingungen gestattet:

1. Die dena ist über eine Nutzung der dena-Druckapplikation im Verbund mit einer EnEV-Berechnungssoftware schriftlich zu informieren, so dass sie den Softwarehersteller über Änderungen und Aktualisierungen der dena-Druckapplikation unterrichten kann.
2. Die Software darf nur ALS GANZES in andere Softwareprodukte integriert und vertrieben werden.
3. Der Softwarehersteller ist verpflichtet, bei der Erzeugung neuer Vertriebsstücke ausschließlich die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version der dena-Druckapplikation zu verwenden und nach Maßgabe dieses Vertrages zu vertreiben. Die dena-Druckapplikation darf in ihrer jeweils aktuellen Version auf den Internetseiten des Softwareherstellers zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt werden.
4. Die Berechnung der für den Energieausweis erforderlichen Daten muss auf den dafür geltenden Gesetzen und Verordnungen sowie den darin in Bezug genommenen Normen basieren. Für die Richtigkeit der von der Berechnungssoftware berechneten und an die dena-Druckapplikation übermittelten Daten übernimmt die dena keine Verantwortung.

Wozu kann die dena-Druckapplikation nicht verwendet werden?
1. Die Veränderung oder Bearbeitung der Software dena-Druckapplikation ist untersagt. Dazu zählt insbesondere auch die Veränderung oder Bearbeitung der optischen Gestaltung des Energieausweises in der gedruckten Form.
2. Der Nutzer bzw. Softwarehersteller ist nicht berechtigt, die Software dena-Druckapplikation zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu deassemblieren.
3. Der Nutzer bzw. Softwarehersteller ist nicht berechtigt, die dena-Druckapplikation als eigenständiges Produkt zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleasen.
Was muss beachtet werden?

1. Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die dena ist berechtigt, die Nutzung der dena-Druckapplikation zu untersagen, insbesondere wenn der Nutzer bzw. Softwarehersteller gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
2. Die dena weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware herzustellen, die unter allen Bedingungen und in jeder Konfiguration vollständig fehlerfrei arbeitet. Die dena schließt daher jegliche Gewährleistung hinsichtlich der Funktionsweise der Software sowie der Fehlerfreiheit der damit ausgestellten Energieausweise aus. Eine Gewährleistung dafür, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet, ist ausgeschlossen.
3. Die dena haftet aus allen in Frage kommenden Anspruchsgrundlagen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Mittelbare Schäden sind von der Haftung ausgenommen und entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.
4. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.


Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestr. 128a
10115 Berlin
Deutschland
www.dena.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Stephan Kohler, Andrea Weinert
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 78 448



U-Wert-Berechnung 48 KB 26.05.2008

Info / Download

Kurzbeschreibung

In der vorliegenden Excel-Arbeitsmappe sind U-Werte für typische Außenwände aus Kalksandstein tabellarisch angegeben. Zusätzlich lassen sich die Wandkonstruktionen einzeln berechnen.
  • Zweischalige KS-Außenwände mit Verblendschale
  • Einschalige KS-Außenwände mit Thermohaut (WDVS) oder mit Vorhangfassade
  • KS-Kellerwände
Zusätzlich ist der Temperaturverlauf über den Wandquerschnitt angegeben.

Systemvoraussetzung

Microsoft-Excel® 2000

Lizenzvereinbarungen

Die Installation und Verwendung der Software erfolgt auf eigenes Risiko. Herausgeber und Programmentwickler haften nicht für falsche Angaben, Rechenfehler oder sonstige Schäden jeder Art, die sich aus der Anwendung der Software ergeben.

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.

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Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung Vom 29. April 2009 (nicht amtliche Lesefassung des BMVBS) 30.04.2009

Info

Kurzbeschreibung

Gültig ab 01.10.2009

Die amtliche Fassung der EnEV 2009 Bundesgesetzblatt, Teil I, 2009, Nr. 23, Seite 954 - 989) steht über den Bürgerzugang des Bundesgesetzblatt als Lesefassung (nicht druckbar) zur Verfügung



KS-Wandkonstruktionen (Bemessungswerte) 334 KB 26.05.2008

Info

Kurzbeschreibung

U-Werte beispielhafter KS-Außenwände sowie wärmetechnische Bemessungswerte für Kalksandstein.

Benötigte Software:
Adobe® Reader®

Wärmebrücken und Luftdichtheit 107 KB 16.02.2006

Info

Kurzbeschreibung

Wärmebrücken und der Luftdichtheit sind wesentliche Stellschrauben bei der Nachweisführung nach Energieeinsparverordnung (EnEV).

Benötigte Software:
Adobe® Reader®

KS-Nachweisprogramm zum sommerlichen Wärmeschutz 338 KB 19.04.2013

Info / Download

Kurzbeschreibung

Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 muss für sogenannte "kritische Räume", die besonders stark der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, geführt werden. Kritisch wirken sich z.B. große süd- oder westorientierte Fensterflächen, geringe Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile und mangelnde Möglichkeit der Nachtlüftung aus. Eckräume mit mehreren Fassaden sind besonders problematisch.



Systemvoraussetzung

Betriebssystem: Windows XP/ Windows 7/ Vista; bei Mac-Betriebssystemen kann der Schallschutzrechner innerhalb einer Windows-Emulation (z.B. Parallels) angewendet werden.



Installationshinweise

Die Aktivierung der Makros in Microsoft-Excel® wird vorausgesetzt.
Über den Excel-Menüpunkt "Extras > Makro > Sicherheit" kann die Aktivierung der Makros gesteuert werden.
Empfohlene Sicherheitsstufe: "Mittel"



Lizenzvereinbarungen

Der Anwender lädt und verwendet die Software auf eigenes Risiko. Herausgeber und Programmentwickler haften nicht für unrichtige Angaben, Rechenfehler und Schäden jeder Art, die sich aus der Anwendung des Programms ergeben. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.

Programmierung
Ingenieurbüro Seeberger
www.sp-bauphysik.de

Tabellenvorlage zum sommerlichen Wärmeschutz mit freundl. Genehmigung von Herrn Prof. Ackermann, FH-Bielefeld



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KS-Nachweisprogramm Erdberührte Bauteile nach DIN EN 13370 882 KB 16.02.2006

Info / Download

Kurzbeschreibung

Mit dem vorliegenden Programm wird die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten U, des stationären thermischen Leitwerts Ls und des äußeren harmonischen thermischen Leitwertes Lpefür die Wärmeübertragung aus einer beheizten Zone über das Erdreich an die Außenluft wiedergegeben.

Systemvoraussetzung

Microsoft-Excel® 2000, Makros aktivieren
Adobe® Reader®

Installationshinweise

Die Aktivierung der Makros in Microsoft-Excel® wird vorausgesetzt.
Über den Excel-Menüpunkt "Extras > Makro > Sicherheit" kann die Aktivierung der Makros gesteuert werden.
Empfohlene Sicherheitsstufe: "Mittel"

Lizenzvereinbarungen

Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Der Anwender lädt und verwendet die Software auf eigenes Risiko. Der Herausgeber haftet nicht für unrichtige Angaben, Rechenfehler und Schäden jeder Art, die sich aus der Anwendung des Programms ergeben.

Konzept, Gestaltung, Programmierung des Berechnungsprogramms:
Prof. Thomas Ackermann, FH Bielefeld

Herausgeber:
Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV
Entenfangweg 15
30419 Hannover
Tel.: (0511) 279 54-0
Fax: (0511) 279 54-54
info@kalksandstein.de
www.kalksandstein.de

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Wärmebrückenkatalog Kalksandstein, 3. Auflage (PDF-Version) 7.0 MB 24.06.2011

Info

Kurzbeschreibung

Wärmebrücken sind Stellen in der Umhüllung eines Gebäudes, an denen es zu einem örtlich erhöhten Wärmedurchgang durch die Konstruktion kommt. Im Winter kann es neben dem erhöhten Wärmeverlust zu deutlich niedrigeren Innenoberflächentemperaturen als in der wärmebrückenfreien Bauteilfläche kommen − und in der Folge zu Kondensatausfall und/oder Schimmelbildung. Deshalb sind Wärmebrücken aus energetischer Sicht, vor allem aber aus Bauqualitäts- und Hygienegesichtspunkten zu vermeiden oder zu begrenzen.

Mit steigendem Dämmstandard kommt den Wärmebrücken im Planungsprozess und bei der Bewertung eines Gebäudes eine zunehmende Bedeutung zu.
Die pauschalen Wärmebrückenansätze im EnEV-Nachweis überschätzen den Wärmebrückeneinfluss bei gut gedämmten Neubauten mitunter deutlich. Hier liefert der detaillierte Nachweis häufig einen individuellen Wärmebrückenzuschlag ΔUWB,vorh deutlich unter dem (bereits reduzierten) Pauschalwert von 0,05 W/(m²K), der sich bei einfacher Berücksichtigung der DIN 4108 Beiblatt 2 ergäbe. Dadurch gewinnt man wertvolle „Luft“ im Nachweis. Der neue KS-Wärmebrückenkatalog stellt die Ψ-Werte für KS-Bauweisen zu Verfügung. Damit kann der Vorteil des detaillierten Wärmebrückennachweises genutzt werden.

In bewährter Zusammenarbeit mit dem Autorenteam um Dr.-Ing. Martin H. Spitzner (Abteilungsleiter Bauphysik & Bauteile beim Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München und Obmann des Normenausschusses DIN 4108) hat die Kalksandsteinindustrie den vorliegenden Wärmebrückenkatalog Kalksandstein erarbeitet. In Grundlagenteilen und ausgewählten Wärmebrückendetails wird die Thematik für Architekten und Planer erläutert und anschaulich dargelegt.



KS-Lexikon