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  Bauanwendung   25.01.2010  
 
 

Rauchmelder im Neubau sind in rund der Hälfte der Bundesländer Pflicht.

Wer ein schlüsselfertiges Haus bestellt, der sollte - um späteren Streit mit dem Bauunternehmer zu vermeiden - darauf achten, dass die eventuell vorgeschriebenen Rauchmelder auch Bestandteil des Bau- und Leistungsverzeichnisses sind. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

 
         
 

Damit nicht genug: Die Brandschutzmelder müssen später natürlich auch funktionieren! Das wiederum wird bei der Bauabnahme geprüft.

Übrigens: Die Arbeitskosten, die bei der regelmäßigen Instandhaltung von Rauchwarnmeldern, vor allem aber auch bei der Wartung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen im Privathaushalt entstehen, sind als so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung einschließlich der Mehrwertsteuer - bis maximal 1.200 Euro pro Jahr. Rechnung und bankbestätigte Überweisung dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung also gleich mit vorlegen und Vater Staat am Brandschutz beteiligen, rät der VPB.

Quelle und weitere Information:

  • VPB, Expertenrat vom 23.12.2009
  • VPB-Bauherren-Ratgeber zum kostenlosen Download
  • KS-Lexikon, Stichwort: Brandschutz
  • KS-Lexikon, Stichwort: Feuerwiderstandsklasse
  • Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV
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