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| Bauanwendung |
25.01.2010 | |||||||||||||||||||
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Rauchmelder im Neubau sind in rund der Hälfte der Bundesländer Pflicht. Wer ein schlüsselfertiges Haus bestellt, der sollte - um späteren Streit mit dem Bauunternehmer zu vermeiden - darauf achten, dass die eventuell vorgeschriebenen Rauchmelder auch Bestandteil des Bau- und Leistungsverzeichnisses sind. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB). |
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Damit nicht genug: Die Brandschutzmelder müssen später natürlich auch funktionieren! Das wiederum wird bei der Bauabnahme geprüft.
Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV
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