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Denn wann fügt sich ein Neubau in die nähere Umgebung ein? Wenn er die gleichen Dach- und Fassadenmaterialien wie die Anrainer hat? Oder wenn er in Form und Kubatur den benachbarten Objekten ähnelt? Während Investoren natürlich versuchen, das Maximum an Nutzung zu erreichen, sehen sich Anrainer, etwa private Hausbesitzer in Mischgebieten, in ihren Rechten beschnitten und ziehen vor Gericht. Der Richter muss dann abwägen, was schwerer wiegt, der Eingriff in die Umgebung oder die Wünsche des Bauwilligen. Ist das Projekt geeignet "bodenrechtlich beachtliche Spannungen" auszulösen, dann wird er es ablehnen. Hält sich das geplante Objekt in jeder Beziehung an den vorgegebenen Rahmen, dann gibt er ihm statt. Kritisch sind die Bauwünsche, die sich in der Grauzone bewegen.
Quelle und weitere Information:
ARGE Baurecht, Expertentipp für Investoren im Februar 2010
Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV
Entenfangweg 15
30419 Hannover
info@kalksandstein.de
www.kalksandstein.de
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