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  Markt und Bauwirtschaft   15.02.2010  
 
 

ARGE Baurecht: Vor Grundstückskauf und Planung Rechtslage prüfen

Wird ein Grundstück nach Paragraph 34 des Baugesetzbuchs beplant, dann müssen sich die Neubauten an die bereits bestehende Umgebung anpassen. Das klingt einfach, birgt aber nach Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) reichlich Konfliktpotenzial.

 
         
 

Denn wann fügt sich ein Neubau in die nähere Umgebung ein? Wenn er die gleichen Dach- und Fassadenmaterialien wie die Anrainer hat? Oder wenn er in Form und Kubatur den benachbarten Objekten ähnelt? Während Investoren natürlich versuchen, das Maximum an Nutzung zu erreichen, sehen sich Anrainer, etwa private Hausbesitzer in Mischgebieten, in ihren Rechten beschnitten und ziehen vor Gericht. Der Richter muss dann abwägen, was schwerer wiegt, der Eingriff in die Umgebung oder die Wünsche des Bauwilligen. Ist das Projekt geeignet "bodenrechtlich beachtliche Spannungen" auszulösen, dann wird er es ablehnen. Hält sich das geplante Objekt in jeder Beziehung an den vorgegebenen Rahmen, dann gibt er ihm statt. Kritisch sind die Bauwünsche, die sich in der Grauzone bewegen.

Quelle und weitere Information:
ARGE Baurecht, Expertentipp für Investoren im Februar 2010

Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV
Entenfangweg 15
30419 Hannover
info@kalksandstein.de
www.kalksandstein.de

 
 
 
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