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  Nachberichte zu Veranstaltungen   18.06.2010  
 
 

Bauherren-Schutzbund e.V. plädiert für die Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts

Auf den Empfehlungen des 3. Deutschen Baugerichtstages an den Gesetzgeber formuliert der Bauherren-Schutzbund e.V. seine Erwartungen an ein gesetzliches Bauvertragsrecht.

 
         
 

Der Bauherren-Schutzbund e.V. setzt sich seit Jahren gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und anderen Verbraucherverbänden für die Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts ein.

Die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts entspricht den Interessen aller am Bau Beteiligter, schafft mehr Rechtssicherheit, mindert das Konfliktpotenzial, fördert den Interessenausgleich der Vertragspartner und ist unverzichtbar für die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der Verbraucherrechte. Die Schaffung eines Bauvertragsrechts berührt Verbraucherinteressen privater Bauherren beim Hausneubau, bei Um- und Ausbau, bei der Modernisierung und Sanierung sowie beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums.

Die Empfehlungen des 3. Deutschen Baugerichtstages an den Gesetzgeber sind Anlass, aus der Sicht des Bauherren-Schutzbundes Erwartungen an ein gesetzliches Bauvertragsrecht zu formulieren.

Für Bauverträge mit Verbrauchern werden folgende gesetzliche Regelungen gefordert:

  • Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber dem privaten Bauherren als Besteller
  • insbesondere Aufklärungs-, Hinweis- und Informationspflichten - bereits auch im vorvertraglichen Bereich müssen im Gesetz grundsätzlich als Vertragspflichten ausgestaltet werden.
  • Bei Bauverträgen ist die Aufnahme eines gesetzlichen Widerrufsrechtes des Verbrauchers unverzichtbar. Der Verbraucher muss angesichts der Dimension und Tragweite der privaten Bauinvestition das Recht erhalten, abgeschlossene Verträge - zeitlich befristet - zu widerrufen.
  • Für Verbraucherverträge muss eine Baubeschreibungspflicht gesetzlich geregelt werden. Das gilt auch für die Verpflichtung des Unternehmers zur Herausgabe von planungs-relevanten Unterlagen und technischen Nachweisen.
  • Bei Bauverträgen mit Verbrauchern sind verbindliche Regelungen zu Bauzeit und zu Vertragsfristen erforderlich.
  • Preis- und Kostensicherheit für den Besteller müssen sowohl bei der Vertragsgestaltung als bei Realisierung der Leistungen gewährleistet werden
Quelle und weitere Information:

Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV
Entenfangweg 15
30419 Hannover
info@kalksandstein.de
www.kalksandstein.de

 
 
 
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