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Mit der neuen Vergabeverordnung können die schon seit längerem im Bundesanzeiger verkündeten (VOB/A: Bundesanzeiger vom 15.10.2009, VOL/A: Bundesanzeiger vom 29.12.2009 und VOF: Bundesanzeiger vom 18.11.2009) und novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen, also die neue VOB/A, die VOL/A und die VOF in Kraft treten. Dies gilt unmittelbar wegen der entsprechenden Verweisung in der Vergabeverordnung für alle Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/A: 4,845 Mio. -; VOL/A und VOF: 193 000 -, jeweils ohne Umsatzsteuer) und damit für die 2. Abschnitte von VOB/A und VOL/A sowie für die VOF.
Bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte ist das Vergaberecht für die öffentlichen Auftraggeber Haushaltsrecht. Die neuen ersten Abschnitte der VOB/A und der VOL/A treten damit nicht per se ebenfalls mit dem 11. Juni, also unmittelbar nach Inkrafttreten der nur für Oberschwellenvergaben geltenden neuen Vergabeverordnung (VgV), in Kraft. Vielmehr sind grundsätzlich zur Inkraftsetzung der VOB/A 2009 und VOL/A 2009 (1. Abschnitt) noch gesonderte Erlasse der für die jeweiligen Auftraggeber maßgeblichen Dienststellen bzw. der (vorgesetzten) Behörden, Regierungen etc. erforderlich. Dies sind für die Städte und Gemeinden die jeweiligen Landesregierungen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat zudem darauf hingewiesen, dass ab dem 11.06.2010 das überarbeitete und an die VOB/A 2009 angepasste Vergabe- und Vertragshandbuch für Baumaßnahmen des Bundes (VHB Bund) auf den Internetseiten des BMVBS (www.bmvbs.de / Bauwesen / Bauauftragsvergabe) verfügbar ist.
Quelle und weitere Information:
Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV
Entenfangweg 15
30419 Hannover
info@kalksandstein.de
www.kalksandstein.de
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