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Gewährleistungs- und (Produkt-)Haftungsansprüche, die aus der Lieferung einer mangelhaften Sache oder dem Inverkehrbringen eines fehlerhaften Produkts resultieren, haben für die betroffenen Unternehmen negative Folgen. Derartige Ansprüche lassen sich mit der Durchführung von Wareneingangsprüfungen beim Abnehmer und Warenausgangskontrollen beim Lieferanten vermeiden; Grundlage der Wareneingangsprüfungen sind vielfach Prüfbescheinigungen gemäß DIN EN 10204, die im Rahmen der Warenausgangsprüfungen ausgestellt werden. Häufig wird zwischen Lieferant und Abnehmer eine Qualitätssicherungsvereinbarung geschlossen, in der Art und Umfang sowie Zeitpunkt von Wareneingangs- und Warenausgangsprüfungen festgelegt werden.
Die Durchführung von Wareneingangsprüfungen durch den Abnehmer und von Warenausgangsprüfungen durch den Lieferanten, der Abschluss einer Qualitätssicherungsvereinbarung, der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems, eines "Reklamations- und Rückrufmanagements" sowie der Abschluss von Haftpflichtversicherungen haben Bedeutung für die "gerichtsfeste" Organisation eines Unternehmens.
Das Seminar richtet sich an Führungs- und Fachkräfte in den Bereichen Einkauf und Materialwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Produktion, Organisation, Qualitätssicherung und Qualitätswesen, Recht und Vertrieb.
Veranstaltungsort:
Ismaning/M.
Quelle und weitere Infomationen:
DIN e.V., Termine
Bundesverband Kalksandsteinindustrie eV
Entenfangweg 15
30419 Hannover
info@kalksandstein.de
www.kalksandstein.de
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