Schallschutz auch für ältere Menschen
Oftmals wird zu Unrecht vermutet, dass bei älteren Bewohnern in Wohn- und Pflegeeinrichtungen der Schallschutz wegen altersbedingter Schwerhörigkeit eine geringere Bedeutung hat als im „normalen Wohnungsbau“ und daher geringere Anforderungen an den Schallschutz bestehen würden. Senioren leben jedoch meist mit einer lauteren Geräuschkulisse (Radio, Fernsehen u.U. wegen Schlaflosigkeit auch nachts).
Die Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 sind immer dort einzuhalten, wo Menschen dauerhaft wohnen, wie dies z.B. in Wohn- und Pflegeheimen der Fall ist. Es gelten die Anforderungen wie im Geschosswohnungsbau und nicht etwa die geringeren Anforderungen wie bei zeitweiser Unterbringung in Beherbergungsstätten (Hotels) oder Krankenanstalten/Sanatorien.

Die Anforderungen1) an den Luftschallschutz von Wänden und Decken in Wohn- und Pflegeheimen ergeben sich in Analogie zur Typisierung nach DIN 4109:1989