KS-Nord e.V.

Wärmebrücken

Wäremschutz

Als Wärmebrücke bezeichnet man Bereiche in der Wärme tauschenden Hüllfläche eines Gebäudes, bei denen aufgrund

  • von Materialwechseln in der Bauteilebene (nebeneinander liegende Bereiche) bzw.
  • der Bauteilgeometrie

während der Heizperiode gegenüber dem ungestörten Bauteil erhöhte Wärmeabflüsse und tiefere innere Oberflächentemperaturen auftreten. Man spricht von stoff- oder geometriebedingten Wärmebrücken. Häufig liegt eine Überlagerung der Phänomene durch das Auftreten beider Ursachen vor.

Temperaturverteilung im Bauteil und minimale Oberflächentemperatur.

1. Wärmebrücken - hygienisch

Ecken von Wärme übertragenden Bauteilen mit gleichartigem Aufbau, deren Einzelkomponenten die Anforderungen an den Mindestwert des Wärmedurchlasswiderstandes erfüllen, sind von einem gesonderten Nachweis zur Vermeidung von Schimmelpilzen befreit.

Alle konstruktionsbedingten, formbedingten oder stoffbedingten Wärmebrücken entsprechend der Zusammenstellung nach Beiblatt 2 zu DIN 4108 sind ausreichend wärmegedämmt und bedürfen keines weiteren Nachweises. Es ist jedoch zu beachten, dass die in Beiblatt 2 zu DIN 4108 aufgeführten Konstruktionen nur ein Mindestmaß darstellen. Wärmetechnisch bessere Konstruktionen sind der KS-Detailsammlung zu entnehmen.

Für alle davon abweichenden Konstruktionen, mit Ausnahme von Fenstern, ist ein Temperaturfaktor fR,si> 0,70 nachzuweisen.

Es gilt:

Legt man die Randbedingungen zur Berechnung von Wärmebrücken (Innenlufttemperatur i = 20 °C, Außenlufttemperatur e = -5 °C) zu Grunde, so ergibt sich eine kritische Oberflächentemperatur von 12,6 °C, die nicht unterschritten werden darf.

2. Wärmebrücken - energetisch

Die rechnerische Berücksichtigung von Wärmeverlusten im Bereich von Wärmebrücken erfolgt über den Wärmebrückenkorrekturwert UWB. Dieser Wärmebrückenkorrekturwert wird mit der gesamten Wärme übertragenden Umfassungsfläche Ages multipliziert und zu den Wärmeverlusten über die einzelnen Bauteile der Gebäudehülle addiert.

Als UWB-Wert wird 0,10 W/(m²K) vorgesehen, es sei denn, die Regelkonstruktionen entsprechen den in DIN 4108, Beiblatt 2 dargestellten Musterlösungen. Für diesen Fall darf UWB zu 0,05 W/(m²K) angesetzt werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit des detaillierten Nachweises über einzelne Wärmebrückenverlustkoeffizienten (-Werte), die z.B. aus Wärmebrücken-Atlanten oder -Katalogen wie z.B. dem Wärmebrückenkatalog Kalksandstein entnommen werden können. Hierzu sind alle relevanten Wärmebrücken eines Gebäudes zu berücksichtigen und in dem UWB-Wert zusammenzufassen.

Für Fassaden, bei denen die wesentlichen Wärmebrückenwirkungen bereits im U-Wert erfasst sind, darf UWB für diese Flächen zu Null gesetzt werden.

Zur Ermittlung des genauen UWB-Wertes werden die Wärmebrückenverlustkoeffizienten (-Werte) für die relevanten Wärmebrücken aus dem Wärmebrückenkatalog abgegriffen. Die detailspezifischen -Werte werden mit den Längen der einzelnen Wärmebrücken sowie dem Temperaturkorrekturfaktor Fx multipliziert, aufsummiert und durch die wärmetauschende Hüllfläche geteilt.

a:1:{s:2:"de";s:876:"

Die Temperaturkorrekturfaktoren Fxi sind in den detailspezifischen -Werten bereits enthalten - soweit die Fxi-Werte eindeutig sind. Lediglich bei den Details im Erdreich sind unterschiedliche Fxi-Werte möglich - in Abhängigkeit von der Kenngröße B? und dem Wärmedurchlasswiderstand Rf.

Weitere Information:
Registrierte Nutzer finden im KS-Downloadcenter u.a. folgende Arbeitshilfen
• Kalksandstein – Detailsammlung
• Wärmebrückenkatalog Kalksandstein

Prüfen!!

";}

KS-Lexikon

Infomaterial