
Die CE Kennzeichnung von Kalksandsteinen erfolgt auf Basis der Bauproduktenrichtlinie in Verbindung mit der europäisch hormonisierten Kalksandsteinnorm DIN EN 771-2.
Ziel der Bauproduktenrichtlinie ist der „Freie Warenverkehr“ von Bauprodukten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Nur CE-gekennzeichnete Produkte dürfen innerhalb dieses Raumes frei gehandelt werden.
Die CE-Kennzeichnung signalisiert, dass der Kalksandstein alle Merkmale aufweist, mit denen die baulichen Anlagen, für die er verwendet werden soll, bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Verarbeitung brauchbar sind und die so genannten „wesentlichen Anforderungen“ der Bauproduktenrichtlinie erfüllen.
Eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit Produkte CE-gekennzeichnet werden dürfen, ist die Einhaltung des für das Bauprodukt vorgeschriebenen Konformitätsnachweisverfahren. Der Hersteller muss eine werkseigene Produktionskontrolle einrichten, die eine regelmäßige Prüfung der Produkte vorsieht.
Dafür muss er ein gültiges Zertifikat einer „notifizierten“ Stelle besitzen. Anhand eines CD-Codes kann die genaue CE-Kennzeichnung abgefragt werden. Dieser CD-Code ist auf den gelieferten Steinpaketen sowie auf dem dazugehörigen Lieferschein aufgedruckt.
Er setzt sich zusammen aus der Werks-Nummer, dem Code für die Steineigenschaften, sowie dem Code für die Steingeometrie. Zur Abfrage der dazugehörigen CE-Kennzeichnung werden diese Zahlenblöcke in die Abfragefelder eingesetzt.
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