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Ohne Nachweise dürfen Schlitze und Aussparungen nur ausgeführt
werden, wenn bestimmte Grenzwerte nach DIN 1053-1, Tabelle 10 eingehalten
werden. Des Weiteren dürfen vertikale Schlitze und Aussparungen ebenfalls
ohne Nachweis ausgeführt werden, wenn bezogen auf 1 m Wandlänge
die Querschnittsschwächung < 6 % beträgt, die Wand
nur zweiseitig (oben und unten) gehalten nachgewiesen wird, eine Restwanddicke
nach DIN 1053-1, Tabelle 10, Spalte 8 und ein Mindestabstand von Öffnungen
von mindestens der doppelten Schlitzbreite bzw. > 240 mm eingehalten
wird.
Alle übrigen Schlitze und Aussparungen sind bei der Bemessung des
Mauerwerks zu berücksichtigen.
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