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Für Außensichtmauerwerk sind frostwiderstandsfähige
KS-Verblender und KS-Vormauersteine nach DIN V 106 zu verwenden.
Für Innensichtmauerwerk ohne Anforderungen an die Frostwiderstandsfähigkeit
ist im Einzelfall zu entscheiden, ob bei hohen optischen Anforderungen
KS-Verblender, KS-Vormauersteine nach DIN V 106 oder bei geringeren
optischen Anforderungen normale Kalksandsteine nach DIN V
106 zur Anwendung kommen. Beispiel: Kellermauerwerk, Industrie- und
Wirtschaftsbauten.
Verblendsteine für ein Gebäude sollten nur von einem Werk bezogen
werden, da sonst Farbunterschiede nicht zu vermeiden sind. Weiterhin empfiehlt
es sich, die Liefermengen so zu disponieren, dass sie für einen Bauabschnitt
oder zumindest für einen Wandabschnitt ausreichen.
KS-Vormauersteine und KS-Verblender sollen jeweils eine kantensaubere
Kopf- und Läuferseite haben. Das ist beim Vermauern der Steine zu
berücksichtigen. Bei erhöhten Anforderungen, z.B. bei beidseitigem
Ein-Stein-Sichtmauerwerk, kann es erforderlich sein, auf der Baustelle
eine gewisse Anzahl von Verblendern auszusortieren. Ein langfristig einwandfreies
Erscheinungsbild von KS-Sichtmauerwerk setzt voraus, dass das Mauerwerk
handwerksgerecht erstellt wird. Es ist auch auf eine wirksame Ableitung
des Regenwassers zu achten. Horizontale und schräge Mauerwerksflächen
sind mit wasserundurchlässigen Materialien abzudecken. Fensterbänke
und Attikaabdeckungen sollten mit Überstand und Tropfkante ausgeführt
werden.
Sichtmauerwerk unterliegt rohstoffbedingt gewissen farblichen Schwankungen.
Handwerksgerecht erstelltes Sichtmauerwerk lebt von diesen kleinen Unregelmäßigkeiten
und sollte z.B. nicht mit einer Fliesenbekleidung verglichen werden.
Die konstruktive Ausführung von Mauerwerk ist in Normen, Richtlinien
und Merkblättern eindeutig beschrieben. Für die gestalterische
Erscheinungsform von Mauerwerks- Sichtflächen gibt es jedoch keine
verbindlichen Regeln.
Die Anforderungen, die an das Erscheinungsbild des Sichtmauerwerks gestellt
werden, sind daher im Voraus vom Planer so eindeutig zu beschreiben, dass
die ausgeschriebene Leistung sicher kalkuliert, ausgeführt und abgenommen
werden kann.
Zu empfehlen ist, dass in der Leistungsbeschreibung neben Mustersteinen
auch eine Musterfläche vereinbart wird. Mit Hilfe einer solchen Musterfläche
können Steine, Mauerverband und Verfugung festgelegt und abgestimmt
werden.
Bei der Beurteilung von Sichtmauerwerk spielt ein angemessener Betrachtungsabstand
eine Rolle, weiterhin die Größe und die gestalterische Gesamtwirkung
der Sichtmauerwerksfläche.
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