| Mauerwerksgerechte Planung und Wandoptimierung | |||||||||||||||||||||
Diese Rohbau-Richtmaße gelten für alle Längen-, Breiten- und Höhenmaße im Bauwesen. Sie sind Vielfaches des Achtelmeters (n · 12,5 cm) und als Planungsmaße für den Architekten von Bedeutung. Für Ausführungspläne werden Nennmaße benötigt, die abhängig von der Bauweise (mit oder ohne Fugen) differenziert werden. Die DIN 4172 Maßordnung im Hochbau unterscheidet:
Die Unterteilung in diese beiden Bauweisen hat Bedeutung für Pfeilermaß/Außenmaß sowie für Öffnungsmaß/Raummaß. Hinsichtlich der Höhenmaße ergeben Steinhöhe und Lagerfugendicke das Schichtmaß, das stets ein Vielfaches von 12,5 cm darstellt und somit das Rohbau-Richtmaß darstellt. Lediglich beim Normalformat (NF) wird das Schichtmaß von 25 cm erst in jeder dritten Schicht erreicht. Bei der Bauweise ohne Fuge sind die abweichenden Maße von Pfeilern und Öffnungsmaße, insbesondere bei Türen und Fenstern, zu berücksichtigen. Übliche Einbauteile, vor allem Türen, sind auf konventionelles Mauerwerk ausgerichtet. Für die um 1 cm geringeren Öffnungsmaße, die sich bei Plansteinmauerwerk ergeben können, werden teilweise besondere Bauelemente angeboten. Theoretisch müssten bei Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung auch die Wanddicken geändert werden, damit das Planungsraster der Maßordnung stimmt. In der Praxis ist das jedoch nicht erforderlich, weil Längs- und Querwände bei der Stumpfstoßtechnik durch eine Mörtelfuge angeschlossen werden und bei größeren Wandlängen kleine Toleranzen jeweils in den Fugen ausgeglichen werden können.
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![]() Abmessungen von kurzen Wänden a) aus herkömmlichen Steinen, b) aus KS-R-Steinen. |
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