Das Kalksandstein-Gütesiegel

Kalksandsteine nach DIN EN 771-2, die zusätzlich das Gütesiegel des Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V. tragen, sind – ohne Überprüfung durch den Verwender – im Sinne der Landesbauordnungen in Deutschland verwendbar. Die Verwendbarkeit wird vom Hersteller auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen nach der geltenden deutschen Produktanwendungsnorm DIN 20000-402 zugesichert.
Kalksandsteine mit Gütesiegel werden zudem durch eine unabhängige Stelle hinsichtlich der maßgebenden Produkteigenschaften überwacht. Hinter dem Gütesiegel Kalksandstein steht damit ein Qualitätsversprechen, mit dem die bisher erreichte Produktqualität von Kalksandsteinen gesichert werden kann. Dies wird auch durch die als freiwillige Leistung in DIN 20000-402 enthaltene, in fast 100-jähriger Tradition festgeschriebene Fremdüberwachung gewährleistet.
Entsprechend der Bauproduktenverordnung erhalten Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 eine Leistungserklärung und werden CE-gekennzeichnet. Die CE-Kennzeichnung regelt jedoch nur das „Inverkehrbringen“ harmonisierter Bauprodukte. Die Regeln für die Verwendung in Deutschland auf Grundlage der Landesbauordnungen und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) sind für Kalksandsteine in der Norm DIN 20000-402 festgelegt.
Dort sind alle wesentlichen Merkmale (Leistungen) aufgeführt, die für die Verwendung in Deutschland in der Leistungserklärung zu deklarieren sind. Gleichzeitig werden die deklarierten Leistungen für die Anwendung nach DIN EN 1996/NA (Eurocode 6) klassifiziert, so dass Kalksandsteine auch nach DIN 20000-402 die traditionelle Bezeichnung erhalten und in die bekannten Steinarten, Druckfestigkeits- und Rohdichteklassen sowie Formate eingeordnet werden können.
Wegen der umfangreichen Deklarationspflicht in der Leistungserklärung und im CE-Kennzeichen ist die Einordnung von Kalksandsteinen nach DIN 20000-402 aufwändig und für den Verwender ohne detaillierte Kenntnisse nur schwer zu leisten. Bei Kalksandsteinen, die das Kalksandstein-Gütesiegel tragen, braucht der Verwender daher nicht mehr selbst zu überprüfen, ob CE-gekennzeichnete Kalksandsteine nach den Landesbauordnungen in Deutschland auch verwendbar sind. Zudem kann er sich darauf verlassen, dass alle maßgebenden Eigenschaften von einer unabhängigen Stelle regelmäßig überwacht und geprüft werden.
Der Hersteller muss für das betreffende Werk ein gültiges Zertifikat der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine nach der Bauproduktenverordnung notifizierte Stelle vorlegen.
Der Hersteller muss für die betreffenden Kalksandsteine die Leistungserklärung mit den entsprechenden Angaben nach DIN EN 771-2 vorlegen.
Der Hersteller muss die betreffenden Kalksandsteine nach DIN 20000-402 einordnen und bezeichnen.
Der Hersteller muss für die betreffenden Kalksandsteine den aktuellen Prüfbericht eines unabhängigen Prüflabors entsprechend den Regelungen zur freiwilligen Fremdüberwachung in DIN 20000-402 Anhang C vorlegen. Der Prüfbericht muss die Prüfergebnisse der maßgebenden Produkteigenschaften einschließlich des Vergleichs mit den deklarierten Werten und den Anforderungen in DIN 20000-402 erfassen. Je Werk darf nur ein Prüflabor eingeschaltet werden.
Die Fachkunde des nach DIN 20000-402 Anhang C einzuschaltenden Prüflabors ist nachgewiesen
durch eine Akkreditierung auf Grundlage international anerkannter Normen (z. B. EN ISO/IEC 17025 oder der Reihe EN 45000) oder
durch die Anerkennung vom Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. im Sinne der Bedingungen für Prüfstellen nach der BauPGPÜZAnerkV.
Die freiwillige Fremdüberwachung der betreffenden Kalksandsteine erfolgt nach DIN 20000-402 Anhang C, wobei die Produkteigenschaften an Steinen einer Charge ermittelt werden müssen.
Die Bewertung und Überprüfung der vorzulegenden Unterlagen ergibt ein positives Ergebnis.
Mit der Bewertung und Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen hat der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V. die nach der Bauproduktenverordnung notifizierte Stelle Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e. V. beauftragt.
Die Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e. V. prüft das Zertifikat (Punkt 1.), die Leistungserklärung (Punkt 2.) und den Prüfbericht zur Fremdüberwachung (Punkt 4.). Sie beurteilt die vorgelegten Unterlagen abschließend und erstellt für jeden fremdüberwachten Kalksandstein einen Bewertungsbericht.
Der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V. verleiht – bei positiver Bewertung durch die Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e. V. – ein Zertifikat, mit dem der Hersteller die Berechtigung zur Nutzung des Kalksandstein-Gütesiegels in Zusammenhang mit den Kalksandsteinen erhält, für die ein positiver Bewertungsbericht vorliegt. Diese sind im Zertifikat aufgeführt.
Werden im Bewertungsbericht der Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. Mängel festgestellt, richtet sich das weitere Vorgehen nach den Durchführungsbestimmungen zur Fremdüberwachung in DIN 20000-402. Die Kosten für mögliche Wiederholungsprüfungen und die erneute Beurteilung trägt der Gütesiegelnutzer.
Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von einem Jahr und berechtigen den Hersteller, das Kalksandstein-Gütesiegel in dieser Zeit zu nutzen. Das Gütesiegel darf nur in Zusammenhang mit den im Zertifikat genannten Kalksandsteinen genutzt werden, die aktuell der Fremdüberwachung unterliegen und für die ein positiver Bewertungsbericht vorliegt. Das Gütesiegel ist vom Hersteller in folgender Form zu verwenden:
Der Entzug oder das Ende der Gültigkeitsdauer von Zertifikaten führen zum Verlust des Rechts zur Nutzung des Gütesiegels. Das Gütesiegel ist in folgenden Fällen vorzeitig zu entziehen:
Der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V. veröffentlicht jährlich in geeigneter Form eine Liste der Hersteller, denen ein Zertifikat verliehen wurde und die berechtigt sind, das Gütesiegel zu führen.
Den Verwendern gewährleistet ausschließlich der Hersteller (Nutzer des Gütesiegels) – niemals der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V. oder die von diesem beauftragte Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e. V. – dass die Kalksandsteine den zugrunde liegenden technischen Spezifikationen oder freiwilligen Qualitätsvereinbarungen entsprechen.