Bauwirtschaft fordert mehr als Steueranreize für Wohnungsbau
Wachstumschancengesetz: Ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen
Die Bundesregierung hat sich am 29.08.2023 endgültig geeinigt, wie sie die Wirtschaft entalsten will. Am 30.08.2023 hat das Bundeskabinett eine degressive Afa von 6 % für den Mietwohnungsbau beschlossen.
Positiv ist, dass sie bereits ab dem EH-55-Standard gilt und für genehmigte Projekte bereits ab dem 1. Oktober 2023 greift. Damit ist die "Attentismusphase" gegenüber dem ersten Entwurf deutlich verkürzt worden. Leider hilft die Regelung nicht, laufende Projekte im Abverkauf zu stützen.
Um den Wohnungsbau als Ganzes in Schwung zu bringen, sind insgesamt weitere Maßnahmen notwendig. Von daher blickt man mit Spannung auf das angekündigte Baupaket und den Wohnungsbaugipfel am 25. September 2023.
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