Verwendung und Bezeichnung von Kalksandsteinen in Deutschland nach DIN 20000-402

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Verwendung von Kalksandsteinen in Deutschland nach DIN 20000-402

Entsprechend der Bauproduktenverordnung erhalten Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 eine Leistungserklärung und werden CE-gekennzeichnet. Die CE-Kennzeichnung regelt jedoch nur das „Inverkehrbringen“ harmonisierter Bauprodukte.

Die Regeln für die Verwendung in Deutschland auf Grundlage der Landesbauordnungen und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) sind für Kalksandsteine in der Norm DIN 20000-402 festgelegt.
Dort sind alle wesentlichen Merkmale (Leistungen) aufgeführt, die für die Verwendung in Deutschland in der Leistungserklärung zu deklarieren sind.

Gleichzeitig werden die deklarierten Leistungen für die Anwendung nach DIN EN 1996/NA (Eurocode 6) klassifiziert, so dass Kalksandsteine auch nach DIN 20000-402 die traditionelle Bezeichnung erhalten und in die bekannten Steinarten, Druckfestigkeits- und Rohdichteklassen sowie Formate eingeordnet werden können.

Verwendbarkeit von Kalksandsteinen

Ist eine Eingruppierung nach DIN 20000-402 nicht möglich, muss für die betreffenden Steine eine Bauartgenehmigung (früher Anwendungszulassung) vorliegen.

Kalksandsteine gehören somit zu den wenigen harmonisierten Bauprodukten, für die allein die Angaben in der Leistungserklärung ausreichen, um alle Anforderungen gemäß den Landesbauordnungen zu erfüllen. Die VV TB und DIN 20000-402 fordern keine zusätzlich einzuhaltenden Eigenschaften. Der Verwender kann bei Planung, Bemessung, Ausschreibung und Bestellung allein durch Bezugnahme auf DIN 20000-402 und die dort verwendeten Bezeichnungen sicherstellen, dass Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 in Deutschland auch verwendet werden dürfen.

Diese Angaben reichen zudem aus, um Kalksandsteine nach DIN EN 1996/NA bemessen und ausführen zu können. Gleichzeitig erübrigt sich für den Verwender auch die aufwändige Überprüfung von Leistungserklärungen.

INFO

Mit Angabe der Bezeichnung von Kalksandsteinen nach  DIN 20000-402 auf dem Lieferschein bestätigt der Hersteller, dass die CE-gekennzeichneten Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 im Sinne der Landesbauordnungen und auf Grundlage der VV TB in Deutschland verwendet werden dürfen.

Die Bezeichnung der Kalksandsteine erfolgt nach DIN 20000-402. Sie setzt sich zusammen aus der Steinsorte, der DIN-Hauptnummer, der Steinart, der Steindruckfestigkeitsklasse, der Steinrohdichteklasse und dem Format-Kurzzeichen. Ab dem Format 4 DF ist zusätzlich die Wanddicke anzugeben.

Anstelle des Format-Kurzzeichens dürfen auch die Maße in der Reihenfolge Länge/Breite/Höhe angegeben werden. Die Breite entspricht der Wanddicke.

Alles über den Baustoff Kalksandstein finden Sie im Planungshandbuch

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