Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit

Kalksandstein-Mauerwerk ist grundsätzlich feuchtebeständig. Steine und Mörtel brauchen nicht zwingend in allen Situationen eine schützende, wasserdichte Schicht. So schützt z.B. zweischaliges Verblendmauerwerk hervorragend gegen Schlagregen. Bei erdberührten Wänden müssen nicht alle Mauerwerksbauteile durch Abdichtungen geschützt werden. Ständig
feuchte, von Erdreich umgebene Grundmauern bleiben in der Regel dauerhaft gebrauchstauglich.

Hinweis:

Weitere Informationen zu Abdichtungen bei Bodenfeuchte finden Sie im Kapitel 9 "Abdichtung" im KALKSANDSTEIN Planungshandbuch 7. Auflage.

Notwendigkeit einer Abdichtung

Räume in Untergeschossen neuer Gebäude werden, selbst wenn sie nicht als Wohnräume dienen, häufig hochwertig genutzt. Dort werden auch feuchteempfindliche Gegenstände gelagert, wie Papier oder Kleider, die schon gegenüber höherer Luftfeuchtigkeit empfindlich sind. Solche Nutzungen benötigen Bauwerksabdichtungen an den erdberührten Bauteilen, die dafür sorgen, dass außerhalb des Gebäudes anstehendes Erdreich kein Wasser oder auch nur Feuchtigkeit in die Innenräume abgeben kann.

Bauwerksabdichtungen sind notwendig, wenn...:

  • nur durch die Abdichtung die beabsichtigte Nutzung der Räume im Gebäudeinneren ermöglicht wird oder
  • die Bauteile durch Abdichtungen vor Schäden zu schützen sind.
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Regeln zur Abdichtung

Die Abdichtungen von erdberührten Bauteilen ist in der Normenreihe der DIN 18533 geregelt. In Teil 1 werden die grundsätzlichen Festlegungen getroffen. Die Regelungen zu bahnenförmigen Abdichtungsstoffen werden in Teil 2 festgelegt. In Teil 3 werden die flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffe behandelt.

Relevante Normen:
  • DIN 18533

Abbildung aus Planungshandbuch, 7. Auflage, Seite 218

Struktur der neuen Normen zur Abdichtung
Struktur der neuen Normen zur Abdichtung

Als Grundlage für die Auslegung einer Abdichtung werden in DIN 18533 die folgenden Klassen definiert:

  • Wassereinwirkungsklassen zur Beschreibung der Einwirkung aus Wasser
  • Rissklassen zur Beschreibung der Einwirkung aus dem Abdichtungsuntergrund
  • Raumnutzungsklassen zur Beschreibung der Anforderungen die aus der Raumnutzung resultieren
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Einwirkung aus Wasser

Wassereinwirkungsklasse W1-E (Bodenfeuchte)

Die Wassereinwirkungsklasse W1-E (Bodenfeuchte) wird in die folgenden beiden Unterkategorien eingeteilt:

  • Wassereinwirkungsklasse W1.1-E
  • Wassereinwirkungsklasse W1.2-E
Relevante Normen:
  • DIN 18533
  • DIN 4095

Wassereinwirkungsklasse W1.1-E

Bodenfeuchte und nicht drückendes Sickerwasser in stark durchlässigen Baugrund

Die geringste Wassereinwirkungsklasse W1.1-E aus Bodenfeuchte (an Bodenplatten und erdberührten Wänden) und nicht drückendes Sickerwasser (an erdberührten Wänden) liegt nach normativer Zuordnung nur vor, wenn das Gelände über dem Bemessungswasserstand liegt und der Baugrund – und auch das Verfüllmaterial des Arbeitsraums – aus stark durchlässigem Boden besteht.

DIN 18533 fordert eine Durchlässigkeit > 10-4m/s. Davon kann bei Sand und sandigen Kiesen ohne Schluffanteile ausgegangen werden.

Abbildung aus Planungshandbuch, 7. Auflage, Seite 219

Wassereinwirkungsklasse W1.2-E

Bodenfeuchte und nicht drückendes Sickerwasser in schwach durchlässigem Baugrund

Nach normativer Festlegung kann von der geringsten Wassereinwirkung an den sonst gegen Druckwasser zu schützenden Bauteile (oberhalb des Bemessungswasserstandes) auch ausgegangen werden, wenn bei schwach durchlässigen Böden (z.B. Lehm, Schluff, Ton, aber auch schon bei Sanden mit Schluffanteilen) eine dauerhaft funktionsfähige Dränung nach DIN 4095 das sonst theoretisch mögliche Stauwasser ableitet.

Abbildung aus Planungshandbuch, 7. Auflage, Seite 219

Wassereinwirkungsklasse W2-E (Druckwasser)

Eine Differenzierung der Wassereinwirkung nach der Entstehungsart ist grundsätzlich nicht sinnvoll, da die physikalischen Eigenschaften des Wassers und die Anforderungen an die Abdichtung nicht davon abhängt, woher das Wasser kommt, das auf die Abdichtung drückt, sondern ob überhaupt und wie stark es einen Druck ausübt. Die frühere Unterscheidung nach der Entstehungsart, also ob Druckwasser durch Stauwasser und Grund- oder Schichtenwasser vorliegt, wurde deswegen weitgehend aufgehoben.

Grundsätzlich darf aber nur Druckwasser aus Stauwasser durch eine Dränung abgemindert werden, nicht aber Druckwasser durch Schichtenwasser oder Grundwasser. Dränungen sind nur bei Sickerwasser in  schwach durchlässigem Baugrund oberhalb des Bemessungswasserstands (aus Grund- oder Schichtenwasser) zulässig. Daher wird auch zukünftig eine Differenzierung nach der Entstehungsart notwendig bleiben. Das gilt insbesondere, wenn im Detail zu klären ist, welche Einwirkungen an Bodenplatten tatsächlich vorliegen oder ob Stauwasser zur Vermeidung von Druckwasser durch eine Dränung abgeleitet werden darf – insofern keine anderen Maßnahmen ergriffen werden, die Druckwasser aus Sickerwasser sicher vermeiden.

Kommen die Untersuchungen zu den Verhältnissen im Baugrund zum Ergebnis, dass entweder mit Grund-, Schichten- oder mit nicht zu dränendem, drückendem Sickerwasser zu rechnen ist, kann nach der Druckwasserintensität unterschieden werden.

Abbildungen aus Planungshandbuch, 7. Auflage, Seite 220

Wassereinwirkungsklasse W3-E

Die Wassereinwirkungsklasse W3-E beschreibt Abdichtungen auf erdüberschütteten Decken von z.B. unterirdischen Tiefgaragen.

Wassereinwirkungsklasse W4-E

Sockel- und Wandfußpunktabdichtungen

Relevante Normen:
  • DIN EN 1996

In Klasse W4-E werden die oberen Ränder von Abdichtungen erdberührter Wände beschrieben, also die Sockelzonen. Diese werden als ein Bereich definiert, der von 20 cm unter Oberkante Gelände bis 30 cm über Oberkante Gelände reicht.

Mauerquerschnittsabdichtungen

In der Wassereinwirkungsklasse W4-E werden auch Mauerquerschnittsabdichtungen geregelt. Dabei ist zu unterscheiden nach solchen Abdichtungen, die an der Rückseite von schlagregenbeanspruchten Verblendmauerwerk von oben kommendes Wasser an den Fußpunkten nach außen leiten (Fußpunktabdichtungen) und nach Mauerquerschnittsabdichtungen, die innerhalb von (tragenden) Wandquerschnitten gegen von unten einwirkende, kapillar aufsteigende Feuchtigkeit schützen sollen.

Fußpunktabdichtungen zweischaliger Wände sind Gegenstand des Nationalen Anhangs (NA) zu DIN EN 1996, Teil 2. Diese Art von Abdichtungen wird in der Abdichtungsnorm nur unter dem Gesichtspunkt des oberen Abschlusses von Wandabdichtungen geregelt, nicht aber unter denen, die in DIN EN 1996-2 NA enthalten sind.

 

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Einwirkung aus dem Abdichtungsuntergrund (Rissklassen)

In DIN 18533-1 wird an die Abdichtungsschicht die Anforderung gestellt, dass diese zu erwartenden Rissbildungen bzw., wenn bereits Risse vorhanden sind, die zu erwartenden Rissbreitenänderungen des Untergrundes aufnehmen kann und durch die Rissbildungen bzw. Rissbreitenänderungen nicht maßgebend beschädigt wird. In Abhängigkeit typischer Abdichtungsuntergründe sind die folgenden Rissklassen definiert:

  • Rissklasse R1-E (gering)
    Bei der Rissklasse R1-E ist die Rissbildung oder Rissbreitenänderung mit ≤ 0,2 mm gering.
  • Rissklasse R2-E (mäßig)
    In der Rissklasse R2-E ist die Rissbildung oder Rissbreitenänderung mit ≤ 0,5 mm eher mäßig und ist im Beton oder im Mauerwerk üblicherweise vorhanden.
  • Rissklasse R3-E (hoch)
    In die Rissklasse R3-E werden Rissbildungen oder Rissbreitenänderungen ≤ 1,0 mm und/oder ein Rissversatz von ≤ 0,5 mm im Beton oder Mauerwerk eingeordnet.
  • Rissklasse R4-E (sehr hoch)
    Die in die Rissklasse R4-E einzuordnenden sehr hohen Rissbildungen oder Rissbreitenänderungen ≤ 5,0 mm und/oder ein Rissversatz ≤ 2,0 mm werden z.B. durch Erdbeben verursacht.

 

Tafel 1 aus Planungshandbuch, 7. Auflage, Seite 222

Rissklassen typischer Abdichtungsuntergründe nach DIN 18533-1:2017-07
Rissklassen typischer Abdichtungsuntergründe nach DIN 18533-1:2017-07
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Raumnutzungsklassen

Raumnutzungsklassen

Die Raumnutzungsklassen werden unterteilt in:

  • Raumnutzungsklasse RN1-E
  • Raumnutzungsklasse RN2-E
  • Raumnutzungsklasse RN3-E

Raumnutzungsklasse RN1-E

Die Raumnutzungsklasse RN1-E gilt für Räume mit geringer Anforderung an die Trockenheit der Raumluft, z.B. offene Werk-, Lagerhallen oder Garagengebäude. Nach der normativen Festlegung kann nur hier auf eine Abdichtung der Bodenfläche verzichtet werden, Wasser darf aus dem Erdreich in (geringem Umfang und nur gasförmig in Form von Wasserdampf) in die Innenräume gelangen und so Einfluss auf den Feuchtegehalt der Raumluft nehmen.

Raumnutzungsklasse RN2-E

Bereits in Raumnutzungsklasse RN2-E müssen Abdichtungen vollständig dicht sein. Wasser im Erdreich darf sich nicht auf die Situation in Innenräumen auswirken. Es gelten übliche Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft und die Zuverlässigkeit der Abdichtungsbauart, beispielsweise für Aufenthaltsräume oder Räume zur Lagerung von feuchteempfindlichen Gütern, wozu auch Abstellräume in Untergeschossen von Wohngebäuden zählen. Schon dafür können Zusatzmaßnahmen erforderlich werden, die für die RN3-E vorzusehen sind.

Raumnutzungsklasse RN3-E

Abdichtungen müssen bereits bei Raumnutzungsklasse RN2-E vollständig dicht sein. Aus Zuverlässigkeitsüberlegungen werden bei Raumnutzungsklasse RN3-E aber höhere Anforderungen an Abdichtungsschichten gestellt, z.B. bei Museen, Archiven oder anderen Räumen mit hohen Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft und Zuverlässigkeit der Abdichtung.

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Planung und Ausführung der Abdichtung

Schadensuntersuchungen an Bauwerksabdichtungen zeigen, dass Fehler bei der Ausführung der Abdichtungen zwar eine häufige Schadensursache darstellen – Schwächen bei der Planung der abzudichtenden Bauteile provozieren aber ebenso Risiken, wie z.B. verwinkelte Abdichtungsuntergründe, häufige Materialwechsel, die ungünstige Lage von Dehnungsfugen oder Durchdringungen. Daher ist bei der Planung und Ausführung von Abdichtungen zu berücksichtigen, dass sowohl die Abdichtung selbst als auch der Untergrund einschließlich aller dazugehörigen Bauteile wesentlich zur dauerhaften Dichtheit an allen Stellen der Abdichtung beitragen. Die Normen richten sich daher nicht nur an die Ausführenden, sondern insbesondere auch an die Planer. Alle Baubeteiligten müssen zusammenwirken.

Wenn die Wartezeiten bis zur Durchtrocknung von PMBC oder die Frost- und Niederschlagsempfindlichkeit des frisch verarbeiteten Materials den geplanten Bauablauf verzögern könnten, sind bahnenförmige Abdichtungen auch bei der geringen Wassereinwirkungsklasse W1-E sinnvoll. DIN 18533 führt dazu auch Kaltselbstklebebahnen auf.

Eine Zusammenfassung, welche flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffe bei welchen Kombinationen von Wassereinwirkungs-, Raumnutzungs- und Rissklasse eingesetzt werden können, zeigt die untere Tafel links. Die Anwendungsbereiche bahnenförmiger Abdichtungsstoffe werden in der rechten Tafel zusammenfassend dargestellt.

Bei der Abdichtung erdberührter Bauteile können entweder kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (PMBC/KMB) oder bahnenförmige Abdichtungen zum Einsatz kommen. Kalksandstein-Mauerwerk, insbesondere solches aus Plansteinen und Planelementen, ist als Untergrund für PMBC sehr gut geeignet. Unterputze und egalisierende Kratzspachtelungen sind in der Regel nicht erforderlich.

Hinweis:

Die allgemeinen Anforderungen an die Untergründe von Abdichtungen wie Frostfreiheit und Oberflächentrockenheit müssen erfüllt werden.

Bild aus Planungshandbuch, 7. Auflage, Seite 226

Tafel 5 aus Planungshandbuch, 7. Auflage, Seite 229

Übliche Abdichtungsbauarten an erdberührten Außenwänden mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen
Übliche Abdichtungsbauarten an erdberührten Außenwänden mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen

Tafel 6 aus Planungshandbuch, 7. Auflage, Seite 229

Übliche Abdichtungsbauarten mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
Übliche Abdichtungsbauarten mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen

Querschnittsabdichtungen

Bei erdberührten, gemauerten Außenwänden dürfen nach DIN EN 1996-1-1/NA die für die Querschnittsabdichtung besandete Bitumendachbahnen (z.B. R 500 nach DIN EN 13969 in Verbindung mit DIN SPEC 20000-202) oder mineralische Dichtungsschlämmen nach DIN 18533-3 ohne weiteren Nachweis verwendet werden. Als Querschnittsabdichtung für Kalksandsteinwände im Keller (Erddruckbeanspruchung) werden die in DIN 18533-3 genormten, mineralischen Dichtungsschlämme (MDS) empfohlen. Die nach DIN EN 1996/NA ebenfalls zulässigen Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage (R 500) sind für eine Dünnbettfuge nicht geeignet. Bei Verwendung der R 500 ist die Abdichtung nur in der Dickbettfuge unterhalb der Kalksandsteinwand möglich. Andere Mauersperrbahnen benötigen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.

Als Querschnittsabdichtung bei Kalksandstein-Mauerwerk kann eine besandete Bitumendachbahn (z.B. R 500) verwendet werden.

Seitlicher Erddruck kann im ungünstigsten Fall Wandfußpunkte versetzen. Bei über lange Strecken nicht z.B. durch Innenwände ausgesteifte erdberührte Außenwände in Kombination mit geringen senkrechten Lasten z.B. bei eingeschossigen Leichtkonstruktionen kann der seitliche Erddruck Wandfußpunkte verschieben, wenn Querschnittsabdichtungen nicht querkraftübertragend sind.

Grundsätzlich ist die Höhenlage der Querschnittsabdichtung (unter oder auf der ersten Steinreihe) nicht normativ festgelegt. Unter der Annahme, dass die Unterseiten von Wänden durch Kapillarwasser beansprucht werden, soll durch Mauerquerschnittsabdichtungen aufsteigende Feuchtigkeit verhindert werden. Die äußere Wandabdichtung sowie, falls vorhanden, die Fußbodenabdichtung sollen an die Querschnittsabdichtung herangeführt werden. Ziel ist dabei, kapillaraktive Feuchtigkeitsbrücken zu verhindern. Mauerquerschnittsabdichtungen müssen also nicht mit angrenzenden Abdichtungen überlappendverklebt werden, da dies für die Unterbrechung des Kapillartransports nicht erforderlich ist.

Mauerquerschnittsabdichtungen können dazu beitragen, Durchfeuchtungen von Wänden in den unteren Bereichen durch Niederschlagsereignisse während der Bauzeit auf die erste Steinreihe zu beschränken, wenn sie darüber angeordnet werden. Allerdings ist nach normativer Festlegung die gesamte Wand einschließlich der unteren Steinreihe zu schützen, so dass die Querschnittsabdichtung unmittelbar auf der Bodenplatte anzuordnen ist, solange der unter der Wand liegende Beton gegenüber Wasser kapillar aktiv ist. Der Schutz der unteren Steinreihe während der Bauzeit kann dann durch das Aufbringen einer mineralischen Dichtungsschlämme gemäß folgendem Bild realisiert werden.

Abbildung aus PLANUNGSHANDBUCH, 7. AUFLAGE, SEITE 235

Bahnenförmige Querschnittsabdichtungen

Querschnittsabdichtungen dürfen keine Gleitschichten bilden. Vollflächig aufgeklebte Bahnen und solche mit werkseitig aufgebrachten Klebeschichten (Schweißbahnen und Kaltselbstklebebahnen) sind ungeeignet, weil die Klebeschicht eine Gleit ebene bilden kann. Bewährt haben sich Bitumendachbahnen mit Rohfilzeinlage (R 500). Die alleinige Nennung der G 200 DD für diesen Anwendungszweck in VOB/C DIN 18336 hat nur kalkulatorische Gründe. Diese Norm verfolgt nicht in erster Linie das Ziel, anerkannte Regel der Technik zu sein, sondern ist ein Teil eines Vertragswerks Preisrecht.

Seit Jahren werden Mauersperrbahnen als Querschnittsabdichtung verwendet, die hinsichtlich des Werkstoffes und der Bahnendicke erheblich von den genormten Bahnen abweichen. Die Prüfkriterien sind in den europäischen Stoffnormen DIN EN 14909 [32] und DIN EN 14967 festgelegt. Die Anwendungsnorm DIN SPEC 20000-202 [20] stellt schärfere Anforderungen. Querschnittsabdichtungen müssen Dichtheit und Widerstand gegen Perforation über die gesamte Standzeit des Gebäudes gewährleisten. Außerdem ist die Machbarkeit eines dichten Anschlusses an die Flächenabdichtung von Boden und Wand ein entscheidendes Auswahlkriterium.

Die Auflagerfläche der Bahnen ist so abzugleichen, dass eine waagerechte Fläche ohne für Bahnen schädigende Unebenheiten entsteht. Die Bahnen dürfen nicht flächig auf Stoß verlegt werden. Die Lagen sollen sich mindestens 20 cm überdecken und können an den Überdeckungen verklebt werden.

Schlämmen als Querschnittsabdichtung

Ebenfalls seit Jahrzehnten als Querschnittsabdichtung verwendete und mittlerweile auch genormte flüssige Abdichtungsstoffe stellen u.a. mineralische Dichtungsschlämme (MDS) dar. Kunststoffmodifizierte, rissüberbrückende Dichtungsschlämme sind in der Lage, Rissweitenänderungen von 0,2 bis 0,4 m zu überbrücken, wobei bei allen Rissaufweitungen nur diejenigen zählen, die auf die Abdichtung einwirken und deswegen erst nach der Verarbeitung der Abdichtung entstehen. Die vorhandene Rissbreite bei der Verarbeitung spielt daher keine Rolle.

Querschnittsabdichtungen aus MDS haben die gleich hohe Querkraftübertragung wie Mauerwerkslagerfugen. Wie bei allen anderen flüssigen Abdichtungsstoffen ist ihre Wirksamkeit von der handwerklichen Ausführungssorgfalt abhängig.

Zur Reduzierung der Fehlstellengefahr sind ein mindestens zweilagiger Auftrag und eine Schichtdicke von mindestens 2 mm erforderlich. Jeweils unterschiedliche Farbgebungen der Abdichtungsschichten erleichtert die Kontrolle während der Ausführung. So fällt dem Verarbeiter sofort auf, wenn eine der Schichten nicht ausreichend dick ist oder zumindest Fehlstellen aufweist.

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Sockelabdichtungen

Der obere Rand von Abdichtungen erdberührter Wände ist in Klasse W4-E geregelt. Am einfachsten ist es, die Abdichtung hinter einer Bekleidung von außen nicht sichtbar aufzukanten. Das ist auf der Außenseite von z.B. Kalksandstein-Mauerwerk, das außenseitig zum Wärmeschutz durch Perimeterdämmplatten eines Wärmedämm-Verbundsystems bekleidet wird, möglich. Auch kann die Abdichtung hinter einer Verblendschale an der Außenseite der hinteren Wandschale hoch geführt werden.

Die Sockelzone umfasst nicht nur den Bereich unmittelbar oberhalb der Geländeoberkante, sondern auch einen 20 cm breiten Streifen darunter, damit Bauarten in der Sockelzone an darunter fortführende Abdichtungen angeschlossen werden können. Das ist notwendig, weil in der Sockelzone auch Stoffe zulässig sind, z.B. faserverstärkte, flüssig zu verarbeitende Kunststoffabdichtung (FLK), die nicht für darunterliegende Wandbereiche normiert sind.

Bei zweischaligem Mauerwerk mit Verblendern aus Kalksandstein sollte allerdings in Bereichen, in denen mit Tausalzeinwirkung zu rechnen ist, z.B. an Gehwegen, die Abdichtung nicht nur unterhalb oder nur bis auf Höhe des Geländes geführt werden, sondern die Spritzwasserzone des Verblendmauerwerks durch eine Abdichtung zur Vermeidung von Gefügeschäden durch Salze geschützt werden. Diese kann entweder bekleidet werden oder bei geeigneten Abdichtungen z.B. aus mineralischen Dichtschlämmen verputzt werden.

Abbildungen AUS PLANUNGSHANDBUCH, 7. AUFLAGE, SEITE 231

Der obere Abdichtungsrand der Sockelzone soll 30 cm oberhalb des Geländes geplant werden und im Endzustand, also nach Fertigstellung der Außenanlagen, eine Aufkantungshöhe von 15 cm einhalten.

Die Abdichtungsnorm regelt nicht Fußpunktabdichtungen von zweischaligem Mauerwerk, sondern nur die Abdichtung zum Bauwerks- und Bauteilschutz, also die Abdichtung, die das Bauwerk gegen von außen einwirkende Feuchtigkeit schützt. Die heutige gebräuchliche Abdichtungsbauart mit PMBC ist als Querschnittsabdichtung unter bzw. in lastableitenden Mauerwerkswänden nicht zulässig, kann aber unter bzw. in Verblendmauerwerksschalen eingesetzt werden, die nur sich selbst tragen. Damit werden Risiken durch Wechsel von Abdichtungsbauarten vermieden. Die Abdichtung der erdberührten Außenwand darf auch unter der Verblendmauerwerksschale hindurchgeführt und an der Außenseite der inneren Wandschale aufgekantet werden. Fußpunktdetails in verschiedenen Ausführungsvarianten sind unten dargestellt.

TAFEL 7 AUS PLANUNGSHANDBUCH, 7. AUFLAGE, SEITE 232 und 233

Konstruktive Lösungen zur Ausführung von Fußpunktdetails gem. Klasse W4-E
Konstruktive Lösungen zur Ausführung von Fußpunktdetails gem. Klasse W4-E
Konstruktive Lösungen zur Ausführung von Fußpunktdetails gem. Klasse W4-E
Konstruktive Lösungen zur Ausführung von Fußpunktdetails gem. Klasse W4-E
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Detailausbildung

Soll die Querschnittsabdichtung an bahnenförmige Boden- bzw. Wandabdichtungen anschließen, kann die Abdichtung jeweils ca. 10 cm über die Wandoberfläche hinausragen, um den Abdichtungsrand überlappend mit den flächigen Bahnenabdichtungen zu verkleben. Das ist aber nicht zwingend erforderlich. Es genügen Maßnahmen, die eine kapillare Verbindung zwischen den Bauteilen unterhalb und oberhalb der Abdichtungsebene verhindern. Deswegen fordert die Norm alternativ zur Verklebung lediglich das Heranführen von Abdichtungen an die Querschnittsabdichtung.

Bei über der ersten Steinreihe angeordneten Bahnen sollte darauf geachtet werden, dass die Querschnittsabdichtung bis zur Außenoberfläche des Putzes reicht, da sonst im Bereich des Putzes Feuchtebrücken entstehen können.

Innenwände stehen meist auf durchbetonierten Bodenplatten und deren Querschnittsabdichtungen sind analog zu den Außenwänden auszuführen.

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