Die neue Bauprodukte-Verordnung (EU-BauPVO)
Die neue Bauprodukte-Verordnung (EU-BauPVO) wurde am 18. Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Damit wird gegen Ende des Jahrzehnts auch für Kalksandsteine die bisherige Leistungserklärung durch eine Leistungs- und Konformitätserklärung ersetzt.
Die bisher ausschließlich technischen wesentlichen Merkmale in der Leistungserklärung werden mit der neuen Bauprodukte-Verordnung um wesentliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmale ergänzt. Die wesentlichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmale entsprechenden Umweltwirkungskategorien der EN 15804+A2 für Umweltproduktdeklarationen (EPDs). Bisher ist allerdings keine Festlegung erfolgt, diese Norm als methodische Grundlage zur Ermittlung der wesentlichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmale zu verwenden.
Während EPDs heute häufig Mittelwerte abbilden, setzt die Aufnahme der wesentlichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmale in die DoPC die Angabe aktueller produktionsspezifischer Daten voraus.
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