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29.09.2026

Einzelne Verfahren zu beschleunigen reicht nicht, wenn das Bauplanungsrecht insgesamt schwer handhabbar bleibt!

Das Baugesetzbuch (BauGB) soll schneller, digitaler und einfacher werden. Die Expertenanhörung im Bauausschuss des Bundestages zeigt aber, dass die eigentliche Herausforderung nicht nur bei einzelnen Fristen oder digitalen Verfahren liegt.

Roland Meißner zur BauGB-Novelle
Roland Meißner: Einzelne Verfahren zu beschleunigen reicht nicht, wenn das Bauplanungsrecht insgesamt schwer handhabbar bleibt.

Die kommunalen Spitzenverbände beschreiben das Baugesetzbuch weiterhin als komplex, wenig übersichtlich und stark von Querverweisen geprägt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob Bauämter verkürzte Fristen mit den vorhandenen personellen Ressourcen überhaupt einhalten können. Auch aus der Bauwirtschaft kommt der Hinweis, dass verbindlichere Fristen und eine Genehmigungsfiktion fehlen.

Details zur Expertenanhörung im Bauausschuss des Bundestags

Das ist der interessante Punkt der Anhörung: Wir versuchen seit Jahren, einzelne Verfahren zu beschleunigen. Gleichzeitig wächst ein Regelwerk weiter, das selbst für die Anwender immer schwerer zu handhaben ist.

Für Bauherren, Planer und Kommunen zählt am Ende, ob sie früh wissen, welche Anforderungen gelten, wann Entscheidungen fallen und ob vergleichbare Fälle auch vergleichbar behandelt werden. Genau diese Verlässlichkeit entscheidet darüber, ob aus einem Grundstück tatsächlich ein planbares Bauprojekt wird.

das BauGB im Wortlaut

Die BauGB-Novelle enthält dafür wichtige Ansätze. Die Anhörung macht aber ebenso deutlich, dass die Diskussion über ein einfacheres Bauplanungsrecht damit nicht erledigt ist.