Entzug von Zertifikaten und Gütesiegel

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Der Entzug oder das Ende der Gültigkeitsdauer von Zertifikaten führen zum Verlust des Rechts zur Nutzung des Gütesiegels.

Das Gütesiegel ist in folgenden Fällen vorzeitig zu entziehen:

  • Austritt aus dem Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V.
  • Wiederholtes Auftreten von Mängeln nach den Durchführungsbestimmungen der Nutzungsvereinbarung Gütesiegel-Kalksandstein
  • Missbräuchliche Nutzung des Gütesiegels
Rechtsvorbehalt

Den Verwendern von Kalksandsteinen gewährleistet ausschließlich der Hersteller (Nutzer des Gütesiegels) – niemals der Bundesverband Kalksandsteinindustrie e.V. oder die von diesem beauftragte Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e.V. – , dass die Kalksandsteine den zugrunde liegenden technischen Spezifikationen oder freiwilligen Qualitätsvereinbarungen entsprechen.