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News | Klima, Energie und Umwelt
23.10.2023

Bundesregierung legt Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die Wärmeplanung (20/8654) vorgelegt, er soll die Grundlage für klimafreundliches Heizen werden. Konkret ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen.

In den Plänen soll angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist oder wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellen, für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028 als Stichtag. Für kleinere Gemeinden unter 10.000 Einwohner können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen, außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.

Das Gesetz appelliere an die staatlichen Stellen, den Ausbau und die Dekarbonisierung als ein Ziel von überragender gesamtvolkswirtschaftlicher Bedeutung anzunehmen und in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll es erstmals eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen geben, diese Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. Ab dem Jahr 2045 müssen in Übereinstimmungen mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.

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