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Bauanwendung
22.03.2024

Novellierung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie im Europäischen Parlament verabschiedet

Das Europäische Parlament hat die Novellierung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) beschlossen. Die Novelle ist Teil des „Fit for 55“-Paketes, mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 reduziert werden sollen.

Die wichtigsten Punkte der neuen EPBD sind folgende:

  • Ab 2030 müssen alle neuen Gebäude emissionsfrei sein (Nullemissionsgebäude). Für öffentliche Gebäude gilt das bereits ab 2028.
  • Für Wohn- bzw. Nichtwohngebäude werden folgende Mindestenergieeffizienzstandards (Minimum Energy Performance Standards, MEPS) eingeführt:
    • Bei Wohngebäuden ist der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % zu senken. 55 % der Verringerung des durchschnittlichen primären Energieverbrauchs müssen durch die Renovierung der am schlechtesten abschneidenden Wohngebäude („worst performing buildings“) erreicht werden.
    • Bis 2030 müssen 16 % und bis 2033 26 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz („worst performing buildings“) saniert werden.
  • Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedsstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.
  • Die Mitgliedsstaaten müssen einen Nationalen Gebäudesanierungsplan erstellen, der die langfristigen Renovierungsstrategien ersetzt. Jeder nationale Plan muss eine Roadmap mit nationalen Zielen für 2030, 2040 und 2050 bezüglich der jährlichen Sanierungsrate enthalten.
  • Bestimmte Gebäudekategorien (z. B. denkmalgeschützte Gebäude) können die Mitgliedsstaaten von den Neuregelungen ausschließen.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf der EPBD werden keine Zwangssanierungen für alle Gebäude der unteren Effizienzklassen angeordnet. Der verabschiedete Kompromiss setzt jedoch klare Regeln für die Ertüchtigung des Gebäudebestandes. Hierbei ist zu erwähnen, dass den Mitgliedsstaaten 2 Jahre Zeit zur Umsetzung in nationales Recht gegeben werden.

Folgend die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments:
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240308IPR19003/gebaudeenergieeffizienz-parlament-nimmt-plane-fur-co2-armere-gebaude-an